26.04.2024

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Beachtung! Neue Regeln für die Einfuhr von Bargeld ab 3. Juni

Die neuen Regeln im Cashflow-Kontrollsystem treten morgen, 3. Juni, im Rahmen der Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Eindämmung der Quellen der Terrorismusfinanzierung in Kraft.

Wenn Sie in die EU ein- oder ausreisen und Bargeld ab 10.000 EUR mitführen, müssen Sie Bargeld deklarieren. Die Ein- oder Ausfuhr von Bargeld ist jedoch nicht verboten oder eingeschränkt.

Was ist Bargeld?
Bargeld bedeutet neben Zahlungsmitteln wie Münzen und Scheinen auch andere spezifizierte Zahlungsmittel wie Schecks und wandelbare Schuldscheine. Kreditkarten gelten nicht als Bargeld.

Änderungen mit Wirkung zum 3. Juni 2021
Die Regeln für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs werden nach Inkrafttreten einer neuen Verordnung über den Bargeldverkehr in der Europäischen Union am 3. Juni 2021 geändert. Das neue Dekret enthält beispielsweise einen erweiterten Bargeldbegriff und vereinheitlicht die Deklarationspraxis.

So werden ab diesem Donnerstag einige Änderungen vorgenommen, die die bereits bestehenden Bestimmungen des Gesetzes weiter stärken und den Transfer großer Mengen „schwarzer“ Gelder noch erschweren.

Erstens wird die Definition von „Bargeld“ nach den neuen Regeln auf Goldmünzen und einige andere Goldgegenstände ausgedehnt. Zweitens können die Zollbehörden bis zu 10.000 Euro operieren, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Bargeld mit kriminellen Aktivitäten (Geldwäsche) in Verbindung steht.

Darüber hinaus können die Zollbehörden auch eine amtliche Bestätigung (Geldquelle) verlangen, wenn sie Bargeld ab 10.000 € finden.

Die neuen Vorschriften stellen auch sicher, dass die zuständigen Behörden und die nationale Finanznachrichtenstelle in jedem Mitgliedstaat über die erforderlichen Informationen verfügen, um die Bewegungen von Geldern zu verfolgen, die zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet werden können, und um dieses Phänomen als solches zu bekämpfen.

Die aktualisierten Regeln werden nach den Standards der International Financial Action Task Force on Money Laundering (Ομάδας Χρηματοοικονομικής Δράσης, FATF) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstellt, was sich in der EU-Gesetzgebung widerspiegelt.





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