26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Schock: 300 Euro Strafe für eine ungeimpfte Person

Die Öffnung der Gaststätten ist neben der Impfpflicht, die heute von der griechischen Regierung beschlossen wird, eines der Probleme.

Die explosionsartige Zunahme der Fälle und die Angst vor der Verbreitung der Delta-Mutation haben Alarm geschlagen und zu einer Überarbeitung bestimmter Parameter von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Covid geführt, d.h. Bedingungen für die Umsetzung des dualen Systems.

Der Rückgang geplanter neuer Impfungen und die erhebliche Zahl ungeimpfter Menschen über 60 Jahre lassen Bedenken aufkommen, die vierte Welle zu bekämpfen, insbesondere im Herbst, wenn die meisten Aktivitäten ins Haus verlagert werden.

Die Notwendigkeit der Weiterverarbeitung neuer epidemiologischer Daten führt zu einer Verzögerung von mehreren Tagen bei der Öffnung geschlossener Gastronomie- und Unterhaltungseinrichtungen. Ursprünglich war geplant, sie am 15. Juli wieder zu eröffnen, mit einer gleichzeitigen Aufteilung in Rein- und Mischräume (für Geimpfte und Nicht-Geimpfte).

Es bleibt jedoch die Möglichkeit offen, dass dies Ende des Monats und nach der kompetenten Stellungnahme der Experten geschieht.

Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass Gastronomiebetriebe (drinnen) zunächst nur für geimpfte Personen arbeiten und die Arbeit der gemischten Zonen auf später verschoben wird. Die endgültige Entscheidung wird in den kommenden Tagen getroffen und bekannt gegeben.

Bußgelder für Unternehmen und ungeimpfte Verstöße gegen Maßnahmen
Für Unternehmen und Kunden, die gegen die Betriebsbedingungen geschlossener Räume verstoßen, drohen hohe Bußgelder. Geldstrafen von 3.000 bis 10.000 Euro werden in überfüllten Räumlichkeiten und Hallen (unangemessene Anzahl von Besuchern auf einem bestimmten Platz des Geländes, festgelegt durch das Hygieneprotokoll) verhängt. Es ist auch geplant, die Arbeit von Einrichtungen, die Zuwiderhandlungen begangen haben, für einen Zeitraum von 7 bis 15 Tagen einzustellen.

Bei wiederholtem Verstoß wird der Betrieb geschlossen und die Betriebserlaubnis entzogen.

Befindet sich der Kunde an einem ausschließlich für geimpfte Personen reservierten Ort und verfügt er nicht über die erforderlichen Dokumente, wird er mit 300 Euro Geldstrafe belegt. Außerdem beträgt die Geldstrafe, wenn er plötzlich ein gefälschtes Dokument hat, 3.000 Euro.

In den kommenden Tagen wird gov.gr eine spezielle App auf den Markt bringen, die Unternehmen herunterladen werden, um Barcodes von Impfdokumenten oder Kundentests zu überprüfen. Die App verfügt über drei Farbindikatoren: grün, wenn es sich um einen Kunden handelt, der geimpft oder mit dem Coronavirus infiziert ist. Gelb für einen Kunden, der negativ auf Coronavirus getestet wurde. Rot – unzuverlässiges Dokument (ungeimpfter Bürger).





Source link