19.03.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Coronovirus: neue Regierungsverordnung

Ab Montag, 25. Oktober, gilt die Einhaltung eines Abstandes von eineinhalb Metern zwischen Personen (eine Person pro 2 qm Fläche und gibt an, wie viele Personen sich gleichzeitig im Raum aufhalten können.

Dies ist in der im Staatsanzeiger (Εφημερίδα της Κυβέρνησης (Αρ. Φύλλου 4919 / 24-10-21) veröffentlichten Entscheidung vorgesehen und gilt für Maßnahmen, die ab heute, Montag, 25. Oktober 2021, von 06:00 Uhr bis Montag, 8. November, in Kraft sind 2021 06:00.

Laut Beschluss werden für alle Arten von Aktivitäten folgende Maßnahmen angewendet:

Verwendung einer Schutzmaske (Gebrauchsanweisung, Rundschreiben Δ1α / Γ.Π.17917 / 22.3.2021 des Gesundheitsministeriums auf der Website veröffentlicht):

a) in allen Räumlichkeiten, einschließlich Arbeitsplätzen, außer in solchen, in denen sich nur 1 Person ständig aufhält,

b) in Anwesenheit anderer Personen,

c) in allen offenen Bereichen, in denen es zu einem Personenstau kommt, sofern in einem bestimmten Protokoll nichts anderes festgelegt ist.

Ausgenommen von der Maskenpflicht:

a) Personen, für die die Verwendung einer Maske aus medizinischen Indikationen nicht angezeigt ist, bestätigt durch entsprechende Dokumente, beispielsweise aufgrund von Atemwegserkrankungen,

b) Kinder unter 4 Jahren.

Das Vorhandensein von Desinfektionsmitteln (Verwendung eines Händedesinfektionsmittels, das mehr als 70 % Alkohollösung enthält).

Verpflichtung, die Betriebsordnung von Geschäften und Unternehmen in einem Dokument oder digital an einer gut sichtbaren Stelle zu veröffentlichen, einschließlich der maximalen Anzahl von Personen, die sich im Raum aufhalten dürfen.

Belüftung von Räumen auf natürliche oder künstliche Weise (Vorschrift des Gesetzes Δ1 (δ) / ΓΠ.οικ.26335 / 23.4.2020 και Δ1 / ΓΠ.οικ.81816 / 18.12.2020 εγκυκλίων του Υπουργείου Υγείας).

Darüber hinaus hebt der gemeinsame Beschluss der Minister ab heute die optional verlängerten Öffnungszeiten auf, die für Supermärkte von 7:00 bis 21:30 Uhr und für Handelsunternehmen von 7:00 bis 21:00 Uhr galten.





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