26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

INKA klagt auf „Änderungsklausel“ in Stromrechnungen

Hellenischer Verbraucherschutzverband INKA eine Sammelklage gegen Stromanbieter eingeleitet, die Verbrauchern durch eine sogenannte „Anpassungsklausel“ zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen.

Dieser Posten erhöht die ohnehin schon hohen Stromrechnungen um Beträge, oft um mehrere hundert Euro.

Der Allgemeine Verbraucherverband Griechenlands und seine Mitglieder lehnen Stromanbieter ab, die den Verbrauchern durch eine Anpassungsklausel zusätzliche Kosten auferlegen.

Kollektivmaßnahmen zielen einerseits darauf ab, dieses Verhalten als verbraucherfeindlich und illegal zu erkennen und andererseits die Wiederholung eines solchen Verhaltens in Zukunft zu untersagen, um die Verbraucher zu schützen“, berichtet INKA in seiner Erklärung vom 23. März 2022

Klage dagegen 20 Stromanbieter: 1.PPC/ΔΕΗ2.Protergia, 3.Elpedison, 4.ΗΡΩΝ, 5.WATT+VOLT, 6.ΖΕΝΙΘ, 7.Volton, 8.NRG, 9.Φυσικό Αέριο, 10.Volterra, 11.KEN, 12.OTE Estate, 13.ΕΛΤΑ Ενέργεια, 14.Green, 15.EΛINOIΛ, 16.PetroGaz Energy, 17. Solar Energy, 18.BI.ENEP, 19.Nova Energy, 20.We Energy.

An der Aktion können sowohl private Verbraucher als auch Unternehmen (ausgenommen Stromversorger) teilnehmen, auch solche, die noch nicht Mitglied von INKA sind.

IN Aussage INKA sagt, dass es angesichts unkontrollierter Preiserhöhungen und der Unfähigkeit, effektiv mit Marktverzerrungen umzugehen, beschlossen habe, Sammelklagen gegen Stromversorger wegen der Anpassungsklausel einzureichen.

Um den Stromverbrauchern zu helfen, sich an der Aktion zu beteiligen, hat INKA ein spezielles Sekretariat eingerichtet und Website:

– Spezielles Sekretariat für Sammelklagen zur sofortigen Information und Betreuung von Verbrauchern, die an Sammelklagen teilnehmen möchten: Adresse: Herodou Attik 6, Chalandri, Attica, mit eigenem Callcenter unter 211-0135 199 (geöffnet wochentags und zu Stunden, Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr).

– Spezielle Website für Informationen und Unterstützung für Verbraucher, die am kollektiven Lernen teilnehmen möchten, unter der E-Mail-Adresse syllogiki-inka.gr.

Auf der Seite INKA Es wurden 3 spezielle Postfächer erstellt: E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen. , E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen. Und E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen..

Um an einer Sammelaktion teilzunehmen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

Schritt eins: Werden Sie INKA-Mitglied. Sie können sich als INKA-Mitglied registrieren, indem Sie den INKA-Registrierungsantrag ausfüllen, den Sie finden HIER .
Aufmerksamkeit: Ihre Registrierung und Teilnahme an einer Kollektivgründung gemäß Gesetz 2251/1994 ist nur möglich, wenn Sie aus finanzieller Sicht ein ständiges Mitglied sind. Das bedeutet, dass Sie für die Registrierung bei INKA pauschal 20 Euro bezahlen müssen und für die Teilnahme an jedem Prozessabschnitt für jede Instanz extra bezahlen müssen, d.h. für die Klageerhebung bei einem erstinstanzlichen Gericht, für die Klageerhebung beim Berufungsgericht und schließlich für die Berufung beim Obersten Gerichtshof den Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer und pro Gericht. Weitere Einzelheiten finden Sie in den Antworten 24 und 25 im FAQ-Bereich.HIER

Schritt zwei: Erforderliche Dokumente. Nach der Registrierung als INKA-Mitglied benötigen Sie zur Teilnahme an der Aktion:

  • Eine Kopie des Vertrags, den Sie mit Ihrem Anbieter abgeschlossen haben.
  • Kopien der Berechnungen für Januar-Februar-März 2021 für Strom.
  • Kopien der Stromzahlungsbelege für Januar-Februar-März 2022.
  • Schriftliche Erlaubnis an die Anwälte, die die Vorbereitung, Einreichung und Prüfung der Klage übernommen haben, die Sie finden werden HIER.

Schritt drei: Dokumente senden. Nachdem Sie alle erforderlichen Dokumente mit Ihren Daten ausgedruckt und ausgefüllt haben, müssen Sie diese in gescannter Form (oder mit deutlichen Fotos von Ihrem Mobiltelefon) an die E-Mail-Box senden: E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt. Javascript muss in Ihrem Browser aktiviert sein, um die Adresse anzuzeigen.

Bei Mehrfachanschluss von Strom unterschiedlicher Lieferanten sind alle oben genannten Unterlagen für jeden weiteren Lieferanten separat einzureichen.

Laut INKA, Sammelklage sollte bis Ende Mai eingereicht werden, und aufgrund des großen öffentlichen Interesses kann die Gerichtsentscheidung in 3-4 Monaten gefällt werden.

Das gesamte Verfahren ist auf Griechisch.

Nachschauen nicht vergessen Q&A-Bereich hier .



Source link