26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Nur 14 % der ungeimpften Menschen über 60 zahlten eine Geldstrafe, Schuldner müssen mit der Beschlagnahme ihres Eigentums rechnen

Laut der Independent Government Revenue Authority (AADE) sind nur 14 % ungeimpft über 60 Jahre eine von der Regierung im Januar verhängte Verwaltungsstrafe bezahlt.

Andersdenkende wurden mit einer monatlichen Geldstrafe von 100 Euro belegt (im Januar betrug die Geldstrafe seit Inkrafttreten der Maßnahme Mitte des Monats 50 Euro), um die Impfquoten zu erhöhen und das Gesundheitswesen inmitten der Coronavirus-Pandemie zu entlasten.

Nach Angaben des Independent State Revenue Office (AADE) wurden im Januar 317.962 Personen mit einer Geldstrafe von insgesamt 50 Euro belegt (im Februar betrug die Geldstrafe bereits 100 Euro). Die Hälfte der Strafe wurde in zwei Wochen vergeben, da die Impffrist am 15. Januar abgelaufen war.

Von allen oben genannten Personen wurden 297.207 per E-Mail (elektronische Benachrichtigung) und 20.755 per Einschreiben benachrichtigt. Das Januar-Bußgeld musste bis zum 15. März 2022 bezahlt werden, und laut Finanzverwaltung haben es nur 44.000 Menschen bezahlt.

Der Rest wird in die Liste der überfälligen Schuldner aufgenommen und hat bereits eine Strafe. Tatsächlich wird die Steuerverwaltung in naher Zukunft für alle Schuldner die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Verfahren einleiten, d.h. Beschlagnahme von Eigentum für diejenigen, die sogar 50 Euro Schulden haben, berichtete der Fernsehsender Skai. Wie sich die Behörden ein solches Vorgehen vorstellen, sagten die Journalisten nicht.

Die Frist zur Zahlung des Bußgeldes für Februar läuft in den kommenden Tagen ab …

Viele ungeimpfte Menschen über 60 fordern das Ende der ihnen auferlegten Geldstrafe, ihnen gesellen sich ungeimpfte Mediziner. Aus diesem Grund wurden die Lohnzahlungen an Ärzte eingefroren, und sie fordern nun die Rückerstattung ihres Geldes, da sie das Gesetz für verfassungswidrig halten.

Der Ministerialbeschluss über das Bußgeld sieht vor, dass es gerichtlich angefochten wird, indem Klage bei den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit erhoben wird. Mehrere Ungeimpfte haben sich bereits mit einem Antrag auf Aufhebung der gegen sie verhängten Geldbuße an die Finanzverwaltung gewandt, obwohl das Gesetz dies nicht zulässt.

Es wird auch berichtet, dass für den Fall eines Streits über die Verhängung eines Bußgeldes wegen der optionalen Impfung oder des Vorliegens eines berechtigten Grundes für die Befreiung von dieser Pflicht eine Anleitung entwickelt wurde, die auf der Website zu finden ist emvolio.gov.gr/prostima.

Es ist bemerkenswert, dass laut Quellen Skai, die Leiter der Finanzbehörden wurden belehrt keine Anfragen annehmenda die entsprechende Bestellung dies nicht zulässt.

Letzte Woche Gesundheitsministerium kündigte an, dass die Strafe für ungeimpfte Personen über 60 Jahren ab dem 15. Zugleich betonte der Minister das immer wieder die Strafe wird nicht aufgehoben und ist bis zum Ende des Sommers ausgesetzt.



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