26.04.2024

Athen Nachrichten

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200 Euro: Datum der Zahlung des Ostergeldes für Rentner

Den Informationen zufolge wird e-EFKA nächste Woche und eigentlich gegen Ende, etwa vom 14. bis 15. April, ein außergewöhnliches Ostergeschenk von 200 Euro an 676.735 Rentner mit niedrigem Einkommen auszahlen.

Begünstigte sind Rentner mit einem individuellen zu versteuernden Jahreseinkommen 2020 von bis zu 7200 Euro (600 Euro monatlich).

Voraussetzung für den Bezug des Familienfreibetrags ist ein Jahreseinkommen von bis zu 14.400 Euro und ein Gesamtsteuerwert des Wohneigentums von nicht mehr als 200.000 Euro. Das Gesamtbudget für Zahlungen wird auf 135 Millionen Euro geschätzt.

Finanzielle Soforthilfe wird an diejenigen gezahlt, die im März 2022 Folgendes erhalten:

a) die endgültige oder vorläufige Grundrente oder die Vorauszahlung der Grundrente wegen Alters, Invalidität oder Todes,

b) Vorruhestandsgeld,

c) Invaliditätsleistungen, die von der Nationalen Agentur für elektronische Sozialversicherung (e-EFKA) gezahlt werden;

d) Rentenzahlungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes 4387/2016 (A ’85).

Finanzielle Nothilfe ist unter den folgenden kumulativen Bedingungen verfügbar:

a) Das zu versteuernde Jahreseinkommen von Rentnern, real oder kalkulatorisch, für das Steuerjahr 2020 nicht mehr als 7.200 Euro und das zu versteuernde Jahreseinkommen einer Familie, real oder kalkulatorisch, nicht mehr als 14.400 Euro beträgt. Das steuerpflichtige Familieneinkommen ist die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte des Steuerpflichtigen und seines Ehepartners (auch bei Abschluss einer Lebensgemeinschaft aus der eingereichten Einkommensteuererklärung natürlicher Personen für das Steuerjahr 2020).

b) Der Gesamtwert der Immobilien, der für die Berechnung der zusätzlichen Einheitlichen Grundsteuer (EN.F.IA.) ermittelt wird, übersteigt nicht den Betrag von 200.000 Euro.

c) Bürger, die gemäß den im Register des Unabhängigen Amtes für öffentliche Einnahmen (AADE) geführten Daten steuerlich in Griechenland ansässig sind und eine Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2020 eingereicht haben.

Der Beihilfebetrag gilt für 1 anspruchsberechtigte Person und wird auf 200 € festgesetzt, unabhängig von der Anzahl ihrer unterhaltsberechtigten Personen. Bezieht der Leistungsempfänger eine Rente sowohl von e-EFKA als auch von Γενικό Λογιστήριο του Κράτους (ΓΛΚ), wird die Leistung von e-EFKA gezahlt.

Für den Fall, dass beide Ehegatten oder Konkubinatspartner Beihilfeempfänger sind, wird beiden Beihilfen in Höhe von 200 Euro gezahlt.

Außerordentliche finanzielle Unterstützung ist nicht steuerpflichtig und wird nicht an den Staat oder Dritte abgezogen, unterliegt keiner Einbehaltung, Zahlung von Gebühren oder Beiträgen, ist nicht rückwirkend und wird nicht mit bestätigten Schulden gegenüber der Finanzverwaltung und dem Reststaat verrechnet , Krankenkassen oder Kreditinstitute und wird nicht innerhalb der Einkommensgrenzen für die Zahlung etwaiger Sozialleistungen angerechnet.

Beispiele

1. Eine Person mit einem gemeinsamen echten Einkommen aus Pension, Wirtschaft / Dividenden, Miete oder Prozentsätze / Rechte (Σύνταξη, ήήήιιρρμόττητα / Δραστηριότητα / ρίσματα, ενοίκια ήήκοςς / Δικαιώκια ήήκοςς / δικαιώκιατα) bis 7200.00 Euro erhält von 200 Euro von Efka.

2. Eine Person mit realen Gesamteinkünften aus Rente, Gewerbe/Dividenden, Miete oder Zinsen/Ansprüchen von 7200,00 € und einem in der jährlichen Einkommensteuererklärung 2020 aufgeführten unterhaltsberechtigten Kind erhält von der EFKA einen Zuschuss von 200,00 €.

3. ein Ehepaar/Haushalt mit einer Summe realer Renteneinkünfte, die beide getrennt beziehen, sowie Einkünften aus ihrer Geschäftstätigkeit/erhaltenen Dividenden, Mieten oder Zinsen bis zu 14.400 Euro, jeder von ihnen erhält von EFKA eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro.

4. Paar/Haushalt mit realen Gesamteinkünften aus Rente, Gewerbe/Dividenden, Miete oder Zinsen/Rechten bis zu EUR 14.400,00, aber nur einer von ihnen ist im Ruhestand, dann bekommt er von der EFKA eine Zuwendung von 200 Euro.



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