26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Kaffee im Plastikbecher wird ab dem 1. Juni bitterer, da dafür in einem Umweltschutzplan eine Sondergebühr von 8 Cent erhoben wird. Gleiches gilt für die Lieferung von Lebensmitteln in Kunststoffverpackungen.

Ab dem 1. Juni wird eine Umweltsteuer eingeführt, eine zusätzliche Gebühr für Plastiktüten, jede Plastikflasche Wasser oder Erfrischungsgetränk.

Laut einem im vergangenen Sommer verabschiedeten Gesetz wird ab dem 1. Juni 2022 eine Recyclinggebühr auf PVC-haltige Plastikflaschen erhoben, wenn sie an allen legalen Verkaufsstellen verkauft werden. Die Zahlung wird von den Verbrauchern pro Produktionseinheit erhoben.

Die Höhe der Gebühr muss klar und leserlich in den Verkaufsunterlagen vor Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben und in den Buchhaltungsunterlagen widergespiegelt werden, die Unternehmen, die diese Produkte verkaufen, führen müssen. Außerdem sollte an den Verkaufsstellen bestimmter Waren an einer für den Verbraucher sichtbaren Stelle angegeben werden, dass die Verpackung bezahlt wird und dafür eine zusätzliche Gebühr erhoben wird (und die Angabe der Höhe).

Kunststoffverpackungsunternehmen müssen vierteljährlich bis zum letzten Tag des Monats, der auf den Zeitraum folgt, auf den sie sich beziehen, eine Recyclinggebührenerklärung abgeben. Bis zum Abschluss des Antrags auf Einreichung einer elektronischen Erklärung wird die Erklärung digital über die digitale Empfangs- und Antragsverwaltungsanwendung „Meine Anträge“ eingereicht, die sich auf der ΑΑΔΕ-Website (myaade.gov.gr) befindet.

Für den Zeitraum der erstmaligen Antragstellung und insbesondere für Einnahmen für Juni 2022 wird die Erklärung vor dem 1. August 2022 abgegeben, während nach dem angenommenen Gesetz dem Hersteller von Verpackungen, die die Bestimmungen nicht einhalten, eine Geldbuße von 500 bis 100.000 Euro.

Und diese Gebühr sowie die entsprechende Gebühr für Plastiktüten werden der Hellenic Recycling Organization (EOAN) in Rechnung gestellt, um ausschließlich zur Finanzierung von Recyclingaktivitäten verwendet zu werden.

Die Umweltabgabe wird insbesondere auf folgende Kunststoffprodukte erhoben:

1) Trinkgläser inklusive Deckel und Stopfen.

2) Lebensmittelbehälter mit oder ohne Deckel, in denen Lebensmittel platziert werden und die zum sofortigen Verzehr des Produkts vor Ort oder außerhalb des Geschäfts bestimmt sind und normalerweise in einem Einwegbehälter, einem Becher, serviert werden. Ausgenommen sind Getränkebehälter, Teller, Tüten und Verpackungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Regel nicht für Getränkebecher oder Lebensmittelbehälter für Produkte gilt, die von Einzelhändlern in solchen Verpackungen verkauft werden an der Verkaufsstelle nicht gefülltwie Joghurtbecher und Dessertbecher. Dies gilt auch nicht für Getränkebecher oder Lebensmittelbehälter, von Einzelhändlern unter Lizenz verkauft.

jedoch, wenn Der Verbraucher bringt seinen eigenen Nicht-Plastikbehälter mit, dann ist das Unternehmen verpflichtet, Kaffee in diesen Behälter (Becher) zu gießen, ohne die oben genannte Gebühr zu zahlen.



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