26.04.2024

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Coronavirus-Maske: Was sich ab dem 1. Juni ändert

Mit Beginn des Sommers, am 1. Juni, wird die Maskenpflicht in allen Innen- und Außenbereichen aufgehoben. Der Beschluss tritt in Kraft und gilt bis zum 15. September 2022.

Das Tragen einer Maske wird in Flugzeugen abgeschafft, ebenso im Überlandverkehr, wo es einen nummerierten Sitzplatz gibt, beispielsweise in Zügen und Überlandbussen, was auch für Transportfahrer gilt.

Ausnahmen

Die Maske bleibt in Krankenhäusern und Pflegeeinheiten sowie in anderen medizinischen Einrichtungen, in denen ihre Anwesenheit derzeit als notwendig erachtet wird, obligatorisch, und tauch für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel wie Stadtbusse, U-Bahnen, Trolleybusse, Straßenbahnen und Elektrofahrzeuge.

Was in Schulen und Universitäten angewendet wird

Schulkinder können nach Beschluss des Sonderausschusses ohne Masken zur Schule gehen. Nach der Aufhebung der Maskenpflicht sowohl im Freien als auch in Innenräumen ab dem 1. Juni haben Experten dies auch für Schulen und Universitäten vorgeschlagen.

Der Vorschlag der Experten wurde vom Bildungsministerium angenommen, sodass Schüler, Studenten und Lehrer 1/6-Masken entfernen werden, da ihre Verwendung nur als Empfehlung bleibt.

Gleichzeitig müssen sich geimpfte Lehrkräfte einem wöchentlichen Schnelltest unterziehen.

Obligatorische Verwendung nur für Prüfungen

Der einzige Fall, wenn die Maskenpflicht bleibt für Schüler und Studierende bestehen, dies gilt während der Prüfungen.

Wir erinnern Sie daran, dass die Abschlussprüfungen am Montag, den 23. Mai, begonnen haben und bis zum 15. Juni dauern.



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