26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Auszahlung der Leistungen, auch Notfälle, im Dezember

20. Dezember wird der Tag sein, an dem die Begünstigten VORMUNDSCHAFT es werden ein einmaliger Freibetrag von 250 Euro, das Doppelte des garantierten Mindesteinkommens, das eineinhalbfache Kindergeld und weitere finanzielle Hilfen des Staates gezahlt.

Die doppelte Zahlung von Kindergeld und garantiertem Mindesteinkommen (EEE-KEA) von der OPECA erfolgt am selben Tag.

Mittwoch, 30. November Ab dem Jahr 2022 werden wie gewohnt monatlich Zulagen an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt, die sie beziehen. Dienstag, 20. Dezember eine zusätzliche Sonderzahlung für 2022 (200-250 Euro) wird gezahlt, sowie eine Zulage für Dezember. Das heißt, anstatt am 30. Dezember zu zahlen, wird es am 20. Dezember ausgestellt.

In Bezug auf die Bereitstellung finanzieller Nothilfe für rund 174.000 Empfänger von Invaliditätsleistungen (Invalidität) berichtet die OPECA, dass die Höhe der Sozialleistungen nach vorläufigen Informationen im Dezember auf 250 Euro erhöht wird.

Es wird auch erwartet, dass neben der monatlichen Rente für nicht versicherte ältere Menschen und dem sozialen Solidaritätszuschlag (für sie) weitere 250 Euro (ca. 36.000 Empfänger) gezahlt werden. Es wird klargestellt, dass, wenn ein EFKA-Rentner mit niedrigem Einkommen auch Empfänger einer Invaliditätsbeihilfe oder einer anderen OPECA-Leistung ist, er nur eine Rentenbeihilfe mit niedrigem Einkommen erhält.

Zur Unterstützung der Begünstigten des garantierten Mindesteinkommens (EEE-KEA), dh Haushalte, die in extremer Armut leben, wird im Dezember bereitgestelltdoppelte Auszahlung für rund 225.000 Bürger. Einmalige Sachhilfe für Dezember an Familien, die Kindergeld beziehen, wird in Höhe von eineinhalb Monatsbeträgen angesammelt.

Die Höhe der Leistung beträgt je nach Einkommen 105 bzw. 63 bzw. 42 Euro für jedes erste und zweite Kind und 210 bzw. 126 bzw. 84 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. An andere neue Empfänger der Leistung 2022 wird der entsprechende Sonderbeitrag gezahlt, sobald ihr Antrag genehmigt wurde.

Insbesondere am 20. Dezember sehen Leistungsempfänger auf ihren Konten:

  • Wohngeld (Επίδομα Στέγασης): Begünstigte 272.606.
  • Garantiertes Mindesteinkommen (EEE-KEA): Begünstigte 225.699.
  • Behindertenbeihilfe: 174.135 Empfänger.
  • Wohngeld (Στεγαστική Συνδρομή): 802 Empfänger.
  • Auslandszulage (Επίδομα Ομογενών): 6021 Begünstigte.
  • Rente für nicht versicherte alte Menschen (Gesetz 1296/1982): Begünstigte 17.170
  • Sozialhilfe für ältere Menschen (Επίδομα Κοινωνικής Αλληλ. Υπερηλίκων): Anspruchsberechtigte 17.965
  • Einmaliges Mutterschaftsgeld (Geburtsgeld): Anspruchsberechtigte 11.800.
  • Einwohner von Gebieten des Landes mit harten natürlichen Bedingungen (0ρεινών Μειονεκτικών περιοχών): Begünstigte 4.943
  • Unternehmerzulage (Επίδομα Αναδοχής): Begünstigte 468.



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