04.05.2024

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Marktpass: Antragstellung gemäss AFM

Da die Behörden einen „Plattformzusammenbruch“ befürchten (was normalerweise passiert, wenn ein Programm eröffnet wird und Sie es „so bald wie möglich“ beantragen müssen), wird die Registrierung auf der Market Pass-Website gemäß erfolgen die letzte Ziffer Steuerzahlernummern AFM.

Die Beantragung einer Market Pass Digital Food Card erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Zunächst können sich Bürger mit AFM-Nummern, die auf die Nummern 1,2,3,4 enden, auf der Plattform registrieren.

Berichten zufolge wird die Website morgen, dem 22. Februar, für alle zugänglich sein. Die gov.gr-Plattform akzeptiert neben dem Market Pass Tausende von Anträgen, und bisher läuft alles reibungslos und ohne Probleme.

Begünstigte des Market Pass erhalten voraussichtlich Anfang März eine doppelte Auszahlung für Februar und März, da das Programm sechs Monate läuft. Insbesondere diejenigen Begünstigten, die wählen immaterielle digitale Karteerhalten Leistungen:

  • 3. oder 20. März (je nachdem, ob sie sich vor oder nach dem 28. Februar beworben haben), für Februar und März,
  • April 03/04,
  • 3. Mai,
  • 3. Juni 06,
  • 3. Juli für Juli.

Begünstigte, die entscheiden, was für sie am besten ist erhalten Sie den Betrag (abzüglich 10 % der fälligen Zahlungen) auf Ihr persönliches Bankkontoerhalten Sie auf folgende Weise Hilfe:

  • 3. oder 20. März (je nachdem, ob Sie sich beworben haben vorher oder nachher 28. Februar). Dies sind Zahlungen für Februar, März und April.
  • 3. Mai für den Zeitraum Mai, Juni und Juli.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung errechnet sich aus 10 % der monatlichen Einkaufssumme, die für eine alleinstehende Familie 220 Euro beträgt und sich für jedes weitere Familienmitglied um 100 Euro erhöht. So wird ein aus einem Mitglied bestehender Haushalt für die nächsten sechs Monate mit 22 Euro pro Monat unterstützt, und jedes weitere Haushaltsmitglied erhält zusätzlich 10 Euro pro Monat.

Beispiele:

  • Ein Ehepaar ohne Kinder hat Anspruch auf 10 % von 220 + 100 Euro, d.h. 32 Euro im Monat und nur 192 Euro (32 Euro x 6 Monate).
  • Einer Familie mit einem Elternteil und einem Kind stehen 10 % von 220 + 100 Euro zu, d.h. 32 Euro im Monat und nur 192 Euro (32 Euro x 6 Monate).
  • Ein geschiedener Elternteil mit zwei Kindern hat Anspruch auf 10 % von 220 + (2 x 100) Euro, also 42 Euro pro Monat und nur 252 Euro (42 Euro x 6 Monate).
  • Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Gastmitglied hat Anspruch auf 10 % von 220 + (4 x 100) Euro, d.h. 62 Euro im Monat und nur 372 Euro (62 Euro x 6 Monate).

Im Falle eines Fehlers in den Daten eines Bürgers bei der Antragstellung können diese korrigiert werden. Es wird jedoch klargestellt, dass es unmöglich ist, die Zahlungsweise der Unterstützung zu ändern. Nur zB korrekte IBAN, Bankverbindungsdaten.

Die Beihilfe wird unabhängig vom Vorhandensein und der Höhe früherer Ausgaben gezahlt. Der ungenutzte Betrag bleibt jeden Monat bis zum Ende des Programms auf der Karte, d.h. bis Ende August.



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