27.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Haben Sie einen Parkplatz auf der Straße reserviert? Eine Geldstrafe zahlen


Wer mit Hilfe irgendwelcher Geräte (Betonsteine, Paletten, Stühle etc.) den Platz auf der Straße „beschlagnahmt“ und glaubt, eine Lösung für das Parkproblem gefunden zu haben, riskiert, „die Hand tiefer in die Tasche zu stecken“.

Zweifellos ist die Suche nach einem Parkplatz auf den Straßen Athens eine wahre Herausforderung für Autofahrer. In vielen Fällen müssen Autobesitzer in der Nähe ihres Ziels „Kreise machen“, um eine „Lücke“ zu finden und irgendwie zu parken. Einige Fahrer haben die Geduld verloren und lassen das Auto an einem Ort stehen, an dem das Parken verboten ist, und es gibt diejenigen, die glauben, eine Lösung gefunden zu haben, indem sie den Teil der Straße, der ihnen passt, durch manchmal sehr seltsame Gegenstände wie Blumentöpfe, Betonblöcke, Kisten, Stühle usw.

Carandmotor.gr war Zeuge eines von unzähligen ähnlichen Vorfällen am frühen Morgen des Mittwochs, dem 4. Oktober, im Zentrum von Athen. Überraschend ist in diesem Fall natürlich, dass die Beschlagnahmung eines Straßenabschnitts nur wenige Meter von einem bekannten Parkplatz mit Hunderten Parkplätzen entfernt erfolgte.

https://rua.gr/news/procrim/47497-neudachnaya-parkovka-90-letnij-starik-zastrelivshij-ikonopistsa-popadet-v-tyurmu-koridallos.html

Manchmal kommt es zum Mord um einen Parkplatz…

https://rua.gr/news/obschestvo/53744-kakoj-shtraf-za-parkovku-na-trotuare.html
Ein Bürger, der selbstständig einen Parkplatz „beschlagnahmte“, indem er eine Palette auf die Straße stellte, dachte wahrscheinlich, er sei schlauer als andere Autofahrer, die sich für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze entschieden.

Vorschau

Wir erinnern diesen und andere Bürger daran Anhänger dieser Praxisdass gemäß Artikel 48 Absatz 1 („Belegung eines Straßenabschnitts und Gehwegs“) der Straßenverkehrsordnung „die dauerhafte Besetzung eines Straßenabschnitts mit verbotenen Bauwerken oder Hindernissen gilt, insbesondere wenn diese Unannehmlichkeiten für den Straßenverkehr verursachen.“ die Bewegung des Verkehrs oder das Ankommen an einer Haltestelle oder das Abstellen von Fahrzeugen sowie die Einschränkung der Bewegung von Fußgängern zu begehen Delikt. Der Zuwiderhandelnde wird mit einem Bußgeld von 400 Euro bestraft.

Abschließend ist noch die Belegung der Straßenoberfläche erwähnenswert Temporäre Bauten oder Hindernisse können zulässig sein V Ausnahmefällen oder in Gebieten mit begrenztem Verkehr – in Wohngebieten, wenn genügend Platz vorhanden ist (und natürlich nach Einholung der Genehmigung der Gemeinde oder der Polizei).



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