28.04.2024

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Griechenland hat einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Programms vorgelegt "Herkules" notleidende Kredite zu reduzieren


Am Donnerstag brachte die griechische Regierung einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der darauf abzielt, notleidende Kredite in den Portfolios der Banken durch die Ausweitung des Herkules-Programms weiter zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz, des Bewusstseins und der Achtung der Schuldnerrechte für Dienstleister, zur Modernisierung des außergerichtlichen Mechanismus und zur Ausweitung des Schutzes für schutzbedürftige Schuldner, zur Verbesserung der Betriebsstruktur der Kreditverkaufs- und Inkassoagentur sowie zur Einführung von Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs, z B. das Angebot von Krediten durch Nichtbankagenturen, und die Ausweitung der Geschäftstätigkeit über das IRIS-System.

Wirtschafts- und Finanzminister Kostis Hatzidakis stellte fest, dass staatliche Eingriffe in Bezug auf Banken und Kredite das Ziel der finanziellen Umstrukturierung und des Schutzes gefährdeter Schuldner mit einer Reihe moderner und fairer Lösungen verbinden.

Die Dienste werden nach neuen, strengeren Transparenzregeln betrieben, um sicherzustellen, dass Schuldner umfassendere Informationen erhalten.

Der außergerichtliche Mechanismus wird einfacher und die Ausweitung des Herkules-Programms wird dem Bankensystem zugute kommen.

Gleichzeitig verschärft sich der Wettbewerb im Bankensystem durch Initiativen wie die Zulassung von Wohnungsbau- und Geschäftskrediten für Nichtbanken.

Das erweiterte Hercules-Programm wird laut Vereinbarung mit der Europäischen Kommission eine garantierte Versorgungsobergrenze von bis zu 2 Milliarden Euro haben und bis zum 31. Dezember 2024 laufen. In den beiden vorangegangenen Phasen des Programms stellte der griechische Staat Garantien in Höhe von 18,7 Milliarden Euro bereit, wodurch das Volumen der notleidenden Kredite der Banken von 40,6 % im Dezember 2019 auf 8,6 % im Juni 2023 reduziert werden konnte.



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