28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Chaos um unterschiedliche Mehrwertsteuer auf Kaffee und Softdrinks


In Griechenland ist in den ersten Tagen des Jahres eine beispiellose Situation entstanden, als ab dem 1. Januar 2024 eine andere Mehrwertsteuer auf Erfrischungsgetränke, Säfte, Kaffee und Tee eingeführt wird. Es hängt davon ab, ob das Getränk innerhalb des Ladens konsumiert wird (24 %) oder außerhalb des Ladens (13 %), was zu Chaos führt.

Laut einem Rundschreiben der unabhängigen Steuerbehörde AADE gilt ein Mehrwertsteuersatz für den Konsum von Erfrischungsgetränken in einem Geschäft und ein anderer Satz für den Konsum außerhalb des Geschäfts oder bei „Lieferung“.

Wenn ein Kunde also ein Erfrischungsgetränk in einem Café bestellt und es in einem Geschäft konsumiert, zahlt er 24 % Mehrwertsteuer, und wenn er es als „Lieferung“ bestellt, 13 % Mehrwertsteuer. Bei Kaffee, Schokolade und Tee ist bis zum 30. Juni 2024 alles klar, sie werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 13 % besteuert, unabhängig davon, ob sie im Geschäft oder bei der Lieferung konsumiert werden.

In Berichten von TV-Sendern warnte man davor, dass einige gewiefte Geschäftsleute auch auf Getränke „mit Lieferung“ 24 % Mehrwertsteuer erheben würden.



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