04.05.2024

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Profis nutzen Scheckblöcke: 5 Bedingungen helfen Ihnen, unnötige Steuern zu vermeiden


Berufstätige, die Scheckblöcke verwenden, sind möglicherweise von dem neuen System der vorläufigen Einkommensteuer, das für Freiberufler gilt, befreit, zahlen jedoch die volle Gewerbesteuer, da die Senkung um 50 % für sie nicht gilt.

Die Steuerbehörden denken darüber nach Mitarbeiter, die Scheckblöcke verwenden, Wie Mitarbeiterda ihnen je nach Familienstand ein bedingter Freibetrag zwischen 8.636 und 12.000 Euro zusteht, und auch als Profis, da für sie eine Gewerbesteuer in Höhe von 400 bis 500 Euro erhoben wird.

Fünf Bedingungen

Um eine Einführung zu vermeiden Mindestanrechnungseinkommen und Besteuerung des Einkommens ab dem ersten Euromüssen Mitarbeiter, die Prüfblöcke verwenden, ausfüllen fünf Bedingungen:

  1. Geben Sie eine Erklärung zur Gründung eines Unternehmens beim zuständigen Finanzamt ab.
  2. Melden Sie zu Beginn des Jahres eine Erklärung zur Gründung einer Gewerbetätigkeit an und sollten Sie zu Beginn des Geschäftsjahres eine Anmeldungserklärung abgegeben haben.
  3. Geben Sie an, dass der Geschäftssitz ein Wohnsitz ist.
  4. Erhalten Sie keinen Lohn aus einem anderen Job.
  5. Zur Erbringung von Dienstleistungen, bei denen der Beratungs- bzw. wissenschaftliche, künstlerische und geistige Schaffensanteil im Vordergrund steht, also Tätigkeiten auszuüben, die als „freier Beruf“ („ελευθέριο επάγγελμα“) gelten.
    Dies ist die Tätigkeit eines Arztes, Zahnarztes, Tierarztes, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Hebammen, Anwalts, Notars, Gerichtsvollziehers, Gerichtsvollziehers, Architekten, Ingenieurs, Landvermessers, Chemikers, Agronomen, Geologen, Försters, Ökologen, Ozeanographen, Designers, Journalisten, Übersetzer, Dolmetscher, Führer, Übersetzer, Lehrer, Lehrer, Bildhauer, Maler, Maler, Bildhauer, Zeichner oder Graveur, Schauspieler, Musikkomponist, Musikdarsteller. Ähnliche Dienstleistungen werden auch von Sängern und Künstlern von Unterhaltungszentren, Tänzern, Choreografen, Regisseuren, Dekorateuren, Kostümbildnern, Ökonomen, Analysten, Programmierern, Forschern oder Unternehmensberatern, Buchhaltern oder Steuerberatern, Aktuaren, Soziologen, Sozialarbeitern, Experten und Homöopathen erbracht , Heilpraktiker, Psychotherapeut, Logopäde und Sprachtherapeut, Logopäde, Sachverständiger, Schiedsrichter, Generalverwalter, SA-Prüfer, Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, Archäologe, Trainer, Arbeitsphysiologe, Ergotherapeut, Grafiker Designer, Ernährungsberater, Ernährungsberater, Kurator für Antiquitäten, Kurator, Korrektor, Krankenschwester oder Sanitäter.

Steuerabzug

Erfüllt ein Gewerbetreibender, der Scheckblöcke nutzt, nicht mindestens eine der oben genannten Bedingungen, wird er als Privatunternehmer besteuert und sein Einkommen wird nach dem neuen bedingten Steuersystem mit einem Satz von 9 % vom ersten Euro bis 10.000 Euro berechnet und weiter mit einem Satz von 22 % bis 44 % für den Teil der jährlichen Vergütung, der die Grenze von 10.000 Euro übersteigt.

Alle Berufstätigen, die Gruppenschecks verwenden und fünf Bedingungen erfüllen, sind vom kalkulatorischen Einkommen befreit und erhalten eine Steuergutschrift von 777 € für einen Steuerpflichtigen ohne unterhaltsberechtigte Kinder, 810 € für einen Steuerpflichtigen mit einem Kind, 900 € für zwei Kinder und 1.120 € für Steuerpflichtige mit drei Kindern und 1.340 € für Steuerzahler mit vier unterhaltsberechtigten Kindern.

Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind ab dem vierten Kind erhöht sich der Steuerabzug um 220 Euro. Durch den Steuerabzug ergibt sich eine implizite steuerfreie Einkommensgrenze zwischen 8.636 und 12.000 Euro, abhängig vom Familienstand.

Arbeiter verwenden Kontrollblöcke

Fünf Bedingungen zur Vermeidung des Mindesteinkommens

  1. Abgabe einer Erklärung zur Gründung eines Unternehmens
  2. Erbringung von Dienstleistungen für nicht mehr als drei Arbeitgeber
  3. Wohnsitz – Wohnort
  4. Bei einem anderen Job kein Gehalt erhalten
  5. Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen.

Steuerabzüge

  1. Ohne unterhaltsberechtigte Kinder: 777 Euro
  2. Mit einem Kind: 810 Euro
  3. Mit zwei Kindern: 900 Euro
  4. Mit drei Kindern: 1.120 Euro
  5. Mit vier Kindern: 1.340 Euro
  6. Gewerbesteuer: 400-500 Euro pro Jahr.



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