04.05.2024

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Unternehmensgründung: Der Prozess wird ab dem 1. März vereinfacht


Bis Ende des Jahres wird die Verwendung von Mustersatzungen für alle Rechtsformen mit gewerblicher Tätigkeit abgeschlossen sein, mit dem Ziel, den Prozess der Unternehmensgründung, der am 1. März 2024 beginnt, zu vereinfachen und zu harmonisieren.

Dies sieht ein von Entwicklungsminister Kostas Skrekas unterzeichneter Beschluss vor, der heute auf der Diavgeia-Website veröffentlicht wurde und die Standards der Charta detailliert beschreibt.

Diese Empfehlungsvorlagen gelten für 17 Arten von juristischen Personen und werden nach und nach über einen einzigen Auskunftsdienst (Υπηρεσίας μιας Στάσης – ΥΜΣ) und einen elektronischen Auskunftsdienst (e-ΥΜΣ) verfügbar sein.

Laut der Entscheidung:

  • Ab dem 1. März 2024 stehen Standardsatzungen mit zusätzlichen Inhalten für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften und offene Handelsgesellschaften zur Verfügung.
  • Ab dem 1. Mai 2024 stehen einheitliche und ergänzende Satzungen für Lebenspartnerschaften, Joint Ventures und Kommanditgesellschaften zur Verfügung.
  • Ab dem 1. Juli 2024 stehen Regel- und Ergänzungsordnungen für die Lebenspartnerschaft, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft zur Verfügung.
  • Ab dem 1. Oktober 2024 stehen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung Standardurkunden und Urkunden mit Zusatzinhalten zur Verfügung „Soziale Genossenschaft“Sozialgenossenschaften und Arbeitergenossenschaften.
  • Ab dem 1. Dezember 2024 stehen für ein europäisches Unternehmen, eine europäische Genossenschaft und eine europäische wirtschaftliche Interessengemeinschaft einheitliche Satzungen und Satzungen mit ergänzenden Inhalten zur Verfügung.



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