08.05.2024

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Programm "Renovieren – vermieten": Kriterien und Bedingungen, wer die Begünstigten sind


Programm „Renovieren – vermieten“ Ziel ist es, rund 12.500 geschlossene Immobilien auf den Markt zu bringen, nachdem ihre Eigentümer einen entsprechenden Zuschuss für Renovierungen und Energieeffizienzverbesserungen erhalten haben.

Das neue Programm wird Tausenden Eigentümern älterer Häuser und Wohnungen dabei helfen, diese gebrauchsfähig zu machen, sofern sie sie für mindestens drei Jahre vermieten.

Kriterien und Bedingungen

Nach Angaben der zuständigen Ministerien ca 12.500 leerstehende Wohnräume können das Programm nutzen, sofern ihre Eigentümer die erforderlichen Verfahren durchführen. Insbesondere beträgt der staatliche Zuschuss 40 % der Arbeits- und Materialkosten, und die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro.

Wohnräume (Häuser, Wohnungen) dürfen nicht größer als 100 m2 sein und müssen in einem Wohngebiet liegen. Voraussetzung ist, dass alle Arbeiten und Materialien mit regelmäßigen Rechnungen eingekauft werden, die dann elektronisch eingereicht werden müssen, um Steuerhinterziehung zu vermeiden. Wer seine Immobilie mit Schwarzgeld und ohne Belege renoviert, kann den Zuschuss nicht bekommen.

Gleichzeitig muss der Hausbesitzer die Reparaturen durchführen Miete die Immobilie für drei JahreUm dies nachzuweisen, muss bei der Einreichung der Zuschussrechnungen ein elektronischer Mietvertrag vorgelegt werden, in dem bestätigt wird, dass bereits eine Person oder mehrere Personen zur Miete des Hauses gefunden wurden.

Wer profitiert vom Programm „Erneuerung – Miete“?

Bei den Begünstigten handelt es sich um Eigentümer oder Nießbraucher von Immobilien mit Wohnzwecken, sofern:

  1. sie besitzen Eigentum oder Nießbrauch an der Immobilie, die mehr als 50 % beträgt,
  2. das Grundstück hat eine Fläche von bis zu hundert Quadratmetern und liegt in einem Wohngebiet,
  3. Sie verfügen über ein tatsächliches oder angerechnetes steuerpflichtiges Jahreseinkommen der Familie, das vierzigtausend (40.000) Euro nicht übersteigt, und besitzen Immobilien, deren Gesamtwert dreihunderttausend (300.000) Euro nicht übersteigt,
  4. die Immobilie wurde in den letzten drei Jahren nicht als Hauptwohnsitz, als Mietobjekt und nicht als Leerstelle auf dem der Einkommensteuererklärung beigefügten Formular E2 angegeben;
  5. Sie haben in den letzten fünf (5) Jahren kein subventioniertes Energiesparprogramm oder eine Renovierung einer Immobilie, die sie besitzen, erhalten und haben für keine ihrer Immobilien an einem subventionierten Energiesparprogramm teilgenommen.

Es ist erwähnenswert, dass 10.000 Euro höchstwahrscheinlich nicht ausreichen werden, um Material und Bauarbeiter für die Arbeiten zu bezahlen, wenn sich eine Wohnung oder ein Haus seit vielen Jahren in einem unbewohnbaren Zustand befindet und es sich jetzt um solche Wohnräume handelt „weißer“ Charakter der Zahlungen und Mehrwertsteuer von 24 % für die Arbeit. Darüber hinaus muss das Geld sofort ausgezahlt werden, und die Subvention kann, wie in Griechenland üblich, später, teilweise spürbar später, ausgezahlt werden.



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