27.04.2024

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Mutterschaftsgeld: Plattform soll Ende März eröffnet werden


Ende März soll die Plattform zur Zahlung von Mutterschaftsgeld an Selbstständige freigeschaltet werden.

Versicherte Frauen erhalten einen neunmonatigen Mindestlohn (derzeit 780 Euro), also insgesamt 7.020 Euro zusätzlich zu dem Betrag, den sie während Schwangerschaft und Geburt erhalten.

„Am Ende des Monats eröffnen wir eine Plattform für die Auszahlung von Mutterschaftsgeld, das nun neun Monate lang sowohl selbstständig erwerbstätige Frauen als auch Bäuerinnen erhalten wird“, sagte Arbeitsministerin Domna Mikhailidou.

Leistungsberechtigte Mütter müssen versichert sein, um Leistungen zu erhalten, d. h. keine Schulden gegenüber der elektronischen Nationalen Sozialversicherungsagentur (e-EFKA) haben. Wenn sie noch Schulden haben, werden sie aus der Liste der Leistungsempfänger gestrichen. Erst wenn alle Schulden zurückgezahlt sind, können die Bürger wieder in das Register aufgenommen werden.

Eine notwendige Voraussetzung für Mütter wird sein Einreichung einer digitalen Bewerbung innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt des Kindes Leistungen in Höhe des Mindestlohns zu erhalten, genau wie erwerbstätige Mütter. Tatsächlich wird der Vorteil rückwirkend gewährt. Dies gilt auch für Mütter, die in den 14 Wochen vor Ende 2023 und insbesondere ab dem 24. September 2023 entbinden. So erhalten Mütter, die im September entbunden haben, rückwirkend für einen Zeitraum von 5 Monaten Ende Februar bzw. Anfang März 3.900 Euro, bis Juni insgesamt 7.020 Euro.

Der Arbeitsminister hat klargestellt, dass Mütter, die einen Antrag stellen DYPA Bevor sie den Ministerbeschluss unterzeichnen und die Plattform aktivieren, erhalten sie die Leistung in der Regel, sobald der Formalisierungsprozess beginnt. Das Recht geht auch teilweise (innerhalb von 7 Monaten) auf den Vater über.

Berufstätige Mütter ehemaliger ΤΑΥΤΕΚΩ, ΕΤΑΠ- haben ebenfalls Anspruch auf diese Leistung.ΜΜΕ Und ΕΔΟΕΑΠdie nach geltendem Recht von ihrer Einrichtung nur Mutterschafts- und Arbeitsleistungen beziehen.



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