06.05.2024

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„Reparatur – Miete“: Eine Plattform zur Antragstellung ist eröffnet


Die Annahme von Bewerbungen für die Teilnahme am „Repair-Rent“-Programm („Ανακαινίζω – Ενοικιάζω“) beginnt heute, 11. April 2024.

So fördert das Arbeitsministerium „Mein Zuhause – Wohnungspolitik für die Jugend“ Maßnahmen zur Sanierung des Wohnraums junger und schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, da Eigentümern Leistungen gewährt werden, die nicht über die notwendigen Mittel zur Sanierung ihrer Immobilien verfügen. Der Zweck des Programms „Reparatur-Vermietung„(„Ανακαινίζω – Ενοικιάζω“) ist zu leerstehende Häuser in den Mietmarkt einbeziehen, Subventionierung der Eigentümer für die Modernisierung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Hausbesitzer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro und einem Immobilienwert von bis zu 300.000 Euro in das Programm einbezogen werden, während diejenigen ausgeschlossen werden, die in den letzten fünf Jahren an Energiespar- oder Sanierungsprogrammen für eines ihrer Objekte teilgenommen haben. Die Immobilie muss eine Fläche von bis zu 100 qm haben. und sich in einem städtischen Gebiet befindet, darf nicht als Erstwohnsitz oder als Mietobjekt angegeben werden, sondern muss in der E2-Erklärung der letzten drei Jahre als leer gemeldet werden.

Wer sich dem Programm anschließt, erhält einen Zuschuss zu Reparatur- und Umbaukosten bis zu 10.000 Euro (einschließlich Materialien und Arbeit). Der Zuschuss beträgt 40 % der Kosten, sofern Rechnungen elektronisch beglichen werden und die Immobilie für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vermietet wird.

Das Programm wird vom Ministerium für sozialen Zusammenhalt und Familie mit 50.000.000 Euro gefördert und betrifft die Sanierung und Sanierung von rund 12.500 leerstehenden Häusern mit dem Ziel, diese für Langzeitmieten verfügbar zu machen. Die maximale Förderhöhe beträgt 4.000 Euro mit der Möglichkeit einer Vorauszahlung von 50 %. Wie besonders hervorgehoben wird, beziehen sich die geförderten Aufwendungen erstmals auf laufende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten.

Nach Abschluss der Sanierung muss die Immobilie für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren an eine Privatperson vermietet werden. Das Programm wird mit Unterstützung und Aufsicht der staatlichen Arbeitsverwaltung durchgeführt (DYPA).



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