01.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Ministerium für natürliche Ressourcen: Einführungsdatum "Steuer" für den Brandschutz von Immobilien erweitert


Der gemeinsame Beschluss der Minister für Umwelt und Energie, für Klimakrise, für Zivilschutz und für Inneres verlängert die Frist für die Umsetzung der „Verordnung zum Schutz des Brandschutzes für Grundstücke in oder in der Nähe von Waldgebieten“, was bedeutet, dass Die Regierung beabsichtigt, Hausbesitzer mit zusätzlichen Kosten zu belasten, die im Wesentlichen die neue „Steuer“ darstellen.

Dabei handelt es sich um eine neue Steuer, da die Regierung von zwei Millionen Immobilienbesitzern viel Geld verlangt, um ihre Häuser angeblich feuerfest zu machen. Also Immobilieneigentümer werde was tun dass die Regierung muss das schon seit Jahren machen auf eigene Kosten, wofür diese Hausbesitzer bereits Steuern zahlen, einschließlich der ENFIA-Grundsteuer. Nämlich:

  1. Für bestehende Gebäude müssen das Gefährdungsbeurteilungsformular und der technische Bericht mit unterstützenden Daten bis zum 10. Mai 2024 vom zuständigen Administrator eingereicht werden. Der Grundstückseigentümer muss bis zum 10. Juni 2024 einen Bericht über die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen vorlegen.
  2. Für LPA-Siedlungen müssen Sie bis zum 26. Mai 2024 ein Formular zur Gefährdungsbeurteilung und einen technischen Bericht über die Schaffung einer Brandzone und deren Abstufung entlang der Siedlungsgrenzen ausfüllen.

Auf Beschluss des Ministers für Umwelt und Energie, Theo Skilakakis, wurden 30 Millionen Euro aus dem Grünen Fonds des Ministeriums für Umwelt und Energie für die Schaffung von Randzonen bereitgestellt. Im Zusammenhang mit dem staatlichen Engagement für den Brandschutz von Siedlungen, die sich innerhalb oder in Kontakt mit den Waldökosystemen unseres Landes befinden, setzt das Ministerium für Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit dem Grünen Fonds umgehend ein zusätzliches Förderprogramm in Höhe von 30 Millionen Euro um.

Dieses Programm sieht die sofortige Erstellung der erforderlichen technischen Berichte und deren sofortige Umsetzung vorrangig mit dem Ziel der Schaffung von 10-Meter-Umgrenzungszonen vor und betrifft Siedlungen und Wohnanlagen in hohen Wäldern in Gebieten mit besonders hoher Waldbrandgefahr .

In der Brandsaison 2024 werden für Anlagen mit Bestandsgebäuden ausschließlich vorbeugende Brandschutzmaßnahmen angewendet, und zwar:

  • Sicherstellen, dass der Zugang zur Anlage frei von brennbaren Materialien ist,
  • Regelmäßige Reinigung des Territoriums, einschließlich Beschneiden und Entfernen von totem Holz von Bäumen und Sträuchern, Ausdünnen nicht feuerbeständiger Holzvegetation, Beschneiden von Ästen neben den äußeren Strukturelementen des Gebäudes oder in geringer Entfernung von diesen, Reinigen des Bodens (Nadeln) und das Gras mähen.
  • Regelmäßige Inspektion und Wartung des Bewässerungssystems, Reinigung von Dächern und Dachrinnen von brennbaren Materialien.
  • Transport aller Materialien, die vor Ort lose gelagert werden können, wie z. B. Müll, Brennholz, Benzinkanister, Farbe usw., in einen geschlossenen Bereich oder feuerfesten Schrank.
  • Die Erstellung eines vorläufigen Evakuierungsplans durch den/die Grundstückseigentümer, d. h. eine Checkliste mit Maßnahmen zur Verbesserung der Vorbereitung im Brandfall, in der die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt sind, die vor der Evakuierung des Gebäudes zu ergreifen sind, und wie die Bewohner aus dem Gebäude zu evakuieren sind Eigentum an einen sicheren Ort.
  • Gestaltung von Schutzzonen entlang des Umfangs besiedelter Gebiete, d. h. Drei Ebenen des Gefälleschutzes rund um das Gebäude, wobei die Menge an brennbaren Materialien kontinuierlich abnimmt, je näher man dem Gebäude kommt.

Aufgrund neuer Fragen, die bei den zuständigen Ministerien zur Anwendung der Verordnung eingehen, wird in den kommenden Tagen ein Aufklärungsrundschreiben herausgegeben.



Source link