02.05.2024

Athen Nachrichten

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Diagnostische Tests: Wer vermeidet die 3-Euro-Gebühr?


Bestimmte Kategorien von Bürgern sind von der am 1. Mai eingeführten Zusatzgebühr für die Durchführung vorgeschriebener Untersuchungen für EOPYY-Versicherte befreit.

Insbesondere in Artikel 25-1 kürzlich verabschiedetes Gesetz Nr. 5102/24 „Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit – Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Gesundheitssystems und anderer Bestimmungen“ bezieht sich auf Zahlung ab 1. Mai 2024 an beauftragte private Diagnosezentren und klinische Laborärzte von 1 Euro für Überweisungen zur Durchführung diagnostischer Studien an biologischen Materialien und 3 Euro zur Überweisung an Bildgebungs-/Tomographiestudien.

Von der Zahlung der oben genannten Beträge sind ausgenommen:

  • an Mittelmeeranämie, Sichelzellenanämie, chronischem Nierenversagen im Endstadium leiden, sich einer Nierenersatztherapie oder Peritonealdialyse unterziehen oder sich einer Transplantation unterzogen haben,
  • Patienten mit Mukoviszidose, Diabetes mellitus Typ 1, Amputierte mit außeruniversitären Leistungen und einem Invaliditätsgrad von 67 % oder mehr,
  • diejenigen mit einer CA-zertifizierten Behinderung von 80 % oder mehr für jede Erkrankung.

In der entsprechenden Mitteilung betont ESAMEA (Nationaler Behindertenverband), dass die konkrete Ausnahme ihr Antrag sei und deshalb im Parlament eingebracht worden sei.

ESAMEA fordert weiterhin, dass die oben vorgeschlagene Regelung auf alle behinderten und/oder chronisch kranken Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 % oder mehr ausgeweitet wird, sodass die Ausnahme auch für sie gilt.



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