06.10.2024

Athen Nachrichten

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Neue Verkehrsregeln: Geschwindigkeitsreduzierung in der Stadt auf 30 km/h, hohe Bußgelder und Helmpflicht auf Elektrorollern


Ziel der neuen Verkehrsordnung, die bald in die Diskussions- und anschließende Umsetzungsphase eintritt, ist die Reduzierung von Verkehrsunfällen.

Ziel ist es außerdem, Verkehrsstaus zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern, indem die Nutzung sowohl von Motorrädern als auch von Mikromobilitätsfahrzeugen, einschließlich konventionellen und elektrischen Fahrrädern sowie Elektrorollern, gefördert wird.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Stadt wird allgemein von 50 auf 30 km/h und in der Nähe von Bildungseinrichtungen und Schulen auf 20 km/h gesenkt.. Die Frage bleibt jedoch bestehen Wird die Einführung einer 30-km/h-Grenze zu Staus führen?. Aber das kann man nur in der Praxis lernen. Und wenn das passiert, werden die Behörden weitere Schritte unternehmen.

Laut dem neuen COC Verstöße werden nach ihrem Gefährlichkeitsgrad eingestuft. Die Strafen für solche Verstöße werden besonders streng ausfallen Bei wiederholten Verstößen werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wenn es innerhalb von fünf Jahren passiert drittes Vergehenwird Ihnen Ihr Führerschein für die Dauer von fünf Jahren entzogen, und Um es wiederherzustellen, muss der Täter eine Schulung und eine Prüfung absolvieren.

Die Lizenz wird Ihnen ebenfalls entzogen, wenn Sie 25 Punkte im Punktesystem erreichen. Gleichzeitig werden erstmals Nummer und Kennzeichen eines Fahrzeugs wegen Verstößen gegen die Verkehrsregeln nicht entfernt, da gegen den Fahrer ein Bußgeld verhängt wird. In Fällen, in denen der Täter nicht eindeutig identifiziert werden kann, beispielsweise bei Vorhandensein von CCTV-Aufnahmen, wird die Strafe dem Eigentümer des Fahrzeugs auferlegt. Es gibt drei Kategorien von Verstößen:

  • E1 – geringes Risiko: 30 Euro Bußgeld und Lizenzentzug für 10 Tage.
  • E2 – mittleres Risiko: Geldstrafe 150 Euro und Führerscheinentzug für 20 Tage.
  • E3 – Hochriskantes und asoziales Fahren: Strafrechtliche Sanktionen für schwerwiegende Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Ampelverstöße und Trunkenheit am Steuer.

Bei Gefahr:

  • für fremdes Eigentum ist eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vorgesehen,
  • mit Gefahr für Menschen – mindestens 1 Jahr,
  • für schwere Körperverletzung oder erhebliche Schäden an öffentlichen Einrichtungen – bis zu 10 Jahre,
  • für den Tod einer Person – mindestens 10 Jahre. Wenn die Ursache der Tod einer großen Anzahl von Menschen war, kann das Gericht eine Anordnung treffen lebenslange Haft.

Zu den unsozialen Straftaten, die mit sehr hohen Strafen geahndet werden, gehören:

  • Fahren innerhalb eines LEA (Mietlinienbus),
  • Parken auf behindertengerechten Plätzen (oder auf Rampen für Behinderte).

Für solche Verstöße sieht das Strafgesetzbuch schwere Strafen vor.: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Gefährdung fremder Sachen, mindestens 1 Jahr bei Personen, bis zu 10 Jahren bei schwerer Körperverletzung oder erheblicher Beschädigung öffentlicher Einrichtungen, mindestens 10 Jahren bei Tod einer Person. Ist die Ursache der Tod vieler Menschen, kann das Gericht eine lebenslange Haftstrafe verhängen.

Laut dem neuen COC Bewegung im Gang Motorräder auf den Straßen wird erstmals legal. Der Begriff „Bewegung im Gang» bezieht sich auf Bewegung von Zweirädern zwischen Autos und gelten nur dann als legal, wenn Autos stehen, beispielsweise im Stau oder an einer Ampel, und wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht verletzt wird. Außerdem erhalten Zweiräder Vorrang an Ampeln, was ihnen dies ermöglicht Fahren Sie aus Sicherheitsgründen und zur Erleichterung der Fortbewegung vor Autos vorbei.

Das Versäumnis, einen Helm zu tragen, wird nun härter bestraft und bei wiederholtem Vergehen besteht die Möglichkeit eines Führerscheinentzugs für bis zu 5 Jahre.

Motorräder werden nur senkrecht auf der Straße geparkt, wodurch Platz für Autos gespart wird. Die Strafen für das Nichttragen eines Helms werden immer strenger: Bei wiederholtem Verstoß droht der Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu 5 Jahre.

Die Verwendung von Helmen wird auch auf Kleinstfahrzeuge ausgeweitet, die sich bei einer Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ganz normal auf der Straße fortbewegen können, selbstverständlich unter Einhaltung aller Regeln. Das Gleiche gilt für Elektrorollerdie sich derzeit in einem Regime der Gesetzlosigkeit bewegen.

Das neue COC bietet auch Bußgelder für Fußgängerden Verkehr auf Gehwegen verzögern oder behindern, sowie für Autoinsassen, die unachtsam die Türen öffnen.



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