28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Anweisungen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Reisen außerhalb der Präfektur

Nur wenige – natürlich im Vergleich zu anderen Jahren – können dieses Jahr die Stadt für ein paar Tage verlassen und Ostern auf dem Land verbringen. Diese Glücklichen sind Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (ständiger Aufenthalt in den Dokumenten angegeben) – im Dorf. Aber wie kommt man an dieses Dokument? Anweisungen zum Erhalt einer Aufenthaltsbescheinigung Form E1: Gehen Sie zur Website aade.gr/bebaiosi-katoikias-eidikis-hrisis… Sie geben die Anwendung mit den TAXISnet-Codes ein. Sie möchten eine spezielle Aufenthaltsbescheinigung ausdrucken (βεβαίωσης κατοικίαί ειδικής χρήσης). Ihre Daten werden vom System automatisch ausgefüllt. Das Zertifikat, das Sie erhalten, hat das folgende Format: Denken Sie daran, dass Reisen zwischen Regionen (Präfekturen) aus folgenden Gründen zulässig sind: Zur und von der Arbeit. Aus gesundheitlichen Gründen nur im Falle einer Überstellung an eine öffentliche Gesundheitseinrichtung, für die eine Zertifizierung erforderlich ist, zusätzlich zu der Überweisungsbescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 5 der oben genannten gemeinsamen Entscheidung des Ministeriums, außer in Ausnahmefällen und Notfällen . Für eine einmalige Reise zum ständigen Wohnort, für dessen Bescheinigung eine Wohnsitzbescheinigung oder eine Kopie der E1-Einkommenserklärung erforderlich ist. Teilnahme an einer Beerdigung unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen. Eine Person, die gemäß diesem Dokument umzieht, ist verpflichtet, zusätzlich zu der in Artikel 3 Absatz 5 der obigen gemeinsamen Entscheidung des Ministeriums genannten Bewegungsbescheinigung eine Sterbeurkunde und eine Bestattungserlaubnis mitzubringen und den Kontrollbehörden vorzulegen. Die Gesamtreisezeit darf in diesem Fall achtundvierzig (48) Stunden nicht überschreiten. Für die Umsiedlung geschiedener Eltern, die zur Gewährleistung der Kommunikation zwischen Eltern und Kindern gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich ist. Der umziehende Elternteil ist gemäß diesem Dokument verpflichtet, den Kontrollbehörden Folgendes vorzulegen: ea) im Falle einer Scheidung, einer unwiderruflichen Gerichtsentscheidung oder einer notariellen Scheidungsurkunde, eb) im Falle einer Trennung eine verantwortungsvolle Erklärung in Übereinstimmung mit dem Gesetz 1599/1986 (A ’75) und ec) jeweils die relevanten Informationen, auf deren Grundlage der Wohnort des Kindes bestimmt wird, beispielsweise eine Eigentumsbescheinigung oder ein Mietvertrag.

Diese Glücklichen sind Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (ständiger Aufenthalt in den Dokumenten angegeben) – im Dorf. Aber wie kommt man an dieses Dokument? …



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