28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Schecks und Geldstrafen: Die Polizei ist auf der Hut für die Gesundheit der Bürger

Die griechischen Polizeidienste führen im ganzen Land intensive Kontrollen durch, um Maßnahmen zur Verhinderung und Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus zu ergreifen.

Gestern, Donnerstag, 6. Mai, wurden landesweit 85.404 Kontrollen durchgeführt, davon 12.241 am internationalen Flughafen Eleftherios Venizelos in Athen.

589 Verstöße wurden bestätigt, 5 Festnahmen vorgenommen, 414 Bußgelder wegen Verstoßes gegen Bewegungsbeschränkungen in Höhe von jeweils 300 Euro verhängt. Insbesondere:

66 in Thessaloniki, 39 in der nordägäischen Region, 37 in Attika, 37 in Ostmakedonien und Thrakien, 36 auf Kreta, 34 in Mittelgriechenland, 32 in Epirus, 32 auf dem Peloponnes, 25 in Zentralmakedonien, 24 auf den Ionischen Inseln , 17 in Thessalien, 15 in Westgriechenland, 14 in Westmakedonien, 6 in der südägäischen Region.

Seit Inkrafttreten der Maßnahme (7. November 2020) wurden 188.820 ähnliche Verstöße bestätigt.

Im Falle der Aufzeichnung anderer Verstöße, wie beispielsweise des Arbeitsverbots, der Nichtverwendung einer Maske, der Feststellung einer Diskrepanz in der Anzahl der Kunden pro Quadratmeter Räumlichkeiten usw., wurden die folgenden Sanktionen verhängt:

In Thessalien wurden 2 Personen wegen Verstoßes gegen Artikel 285 des Strafgesetzbuchs und einer Geldstrafe von 300 Euro wegen Nichtgebrauchs einer Maske festgenommen. In Zentralmakedonien wurden 2 Personen wegen Verstoßes gegen Artikel 285 des Strafgesetzbuchs und einer Geldstrafe von 300 Euro festgenommen. In Westgriechenland Verhaftung und Geldstrafe von 1.000 Euro für den Eigentümer eines Catering-Betriebes (Verstoß gegen Artikel 285 des Strafgesetzbuchs) und Geldstrafe von 300 Euro für 13 Besucher des Betriebs. In Zentralgriechenland eine Geldstrafe von 1000 Euro für zwei Besitzer von Café-Bars mit einer 15-tägigen Aussetzung des Betriebs der Einrichtungen. Auf dem Peloponnes eine Geldstrafe von 1.500 Euro für einen Priester wegen Verstoßes gegen Hygienemaßnahmen in einer Kirche während eines Gottesdienstes.

Geldstrafen für Versammlungen in Privathaushalten und andere damit zusammenhängende Straftaten:

Auf Kreta eine Geldstrafe von 3.000 Euro für den Veranstalter einer Straßenrallye und den Eigentümer eines benachbarten Unternehmens für die Betreuung von Rallyeteilnehmern. In Zentralmakedonien wird eine Geldstrafe von 3.000 EUR für den Veranstalter eines privaten Treffens zu Hause (Party) verhängt.

Seit Einführung der neuen Maßnahmen wurden 5.943 ähnliche Verstöße bestätigt und 1.923 Personen festgenommen. Die Inspektionen im Bereich der öffentlichen Gesundheit werden mit unerbittlicher Intensität fortgesetzt.





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