Zwischenrabatte im Mai aufgrund von Ostern und dem 1. Mai begannen am Mittwoch, dem 5. Mai und endeten am Samstag, dem 15. Mai, während Lebensmittelgeschäfte am Sonntag, dem 9. Mai (auf Anfrage von Geschäftsinhabern) geöffnet sein können.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Sonntag, dem 9. Mai, auch Friseure und Schönheitssalons (Haarentfernung, Maniküre, Pediküre usw.) das Recht haben, zu arbeiten.
Der Sonntag, der 9. Mai, ist im Wesentlichen der erste Sonntag in der Frühjahrsrabattsaison der Zwischensaison. Der Einzelhandel setzt große Hoffnungen auf diesen Verkaufszeitraum. Die Geschäfte kündigten große Rabatte an, die in einigen Fällen 70% erreichen.
Fachverbände erinnern die Verbraucher daran, dass neben der Angabe des neuen Preises auch der alte (normalerweise durchgestrichene) auf den Preisschildern stehen sollte.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Richtigkeit der Rabattwerbung für den Käufer gelegt werden, da bei Verstößen (fehlerhafte, ungenaue Angaben) die Strafen sehr schwerwiegend sind.
Jeder Artikel (Warengruppe) muss dem angegebenen Rabatt entsprechen. Im Falle einer Überprüfung sollten Ladenbesitzer nachweisen können, dass der auf dem Schild angegebene alte Preis korrekt ist.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 0,5% des Jahresumsatzes und mindestens 5.000 Euro bestraft. Bei wiederholter Verhängung einer Geldbuße für denselben Verstoß innerhalb von 5 Jahren erhöht sich die Höhe der Geldbuße auf 3% des Jahresumsatzes eines bestimmten Unternehmens.
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