28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Unter ganz anderen, „harten“ Regeln, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, werden Restaurants und Nachtclubs in Griechenland ab dem 16. Juli dieses Jahres betrieben.

Die neuen Foodservice-Regeln wurden zusammen mit einer obligatorischen Impfmaßnahme angekündigt, die für 17 Berufe gilt und bei Nichteinhaltung mit Sanktionen verbunden ist. Die Maßnahmen wurden zu einer Zeit eingeführt, in der Griechenland vor einer Krise steht 4. Pandemiewelleund Experten sagen alptraumhafte Szenarien voraus und sprechen von 5.000 bis 20.000 möglichen Fällen von Covid.

Drei neue Signalaufkleber

Gastronomie- und Unterhaltungsbetriebe sollten nun in drei Kategorien eingeteilt werden. Die Aufkleber werden am 16. Juli, also an diesem Freitag, in den Läden erscheinen. Eingehende Screenings (für Impfungen) werden mit einer neuen Anwendung für iPhone und Android-Handys durchgeführt – „Covid Free GR“, die gestern vom Minister für digitale Regierung Kyriakos Pierrakakis vorgestellt wurde.

Die Bedeutung der Aufkleber, die in Restaurants und Unterhaltungseinrichtungen (für Innenräume) angebracht werden, ist wie folgt:

„Covid-freie Zone“ – dieses Zeichen bescheinigt, dass jeder, der das Gelände betritt, über eine Impf- oder Vorerkrankungsbescheinigung verfügt.

„Voll geimpftes Personal“ – Das Label wird vom Lebensmitteldienstleister ausgestellt, bei dem alle Mitarbeiter als geimpft bestätigt werden.

„Mixed Space“ – Besucher müssen entweder geimpft sein oder eine Voranamnese oder einen negativen Covid-Test haben (72 Stunden für PCR/Molekulartests oder 48 Stunden für Schnelltests).

Was neue Maßnahmen bringen
Laut den von der Regierung angekündigten Maßnahmen für Unterhaltungsstätten und -zentren:

Bis zum 31. August ist in allen Unterhaltungseinrichtungen die Anwesenheit von nur an den Tischen sitzenden Besuchern erlaubt. Vom 16. Juli bis 31. August können geschlossene Unterhaltungseinrichtungen (Restaurants, Kinos, Theater) nur zu 85 % ihrer Kapazität betrieben werden. Insbesondere für Indoor-Entertainment-Center sind nur „saubere“ Räume erlaubt, die 85% der nutzbaren Fläche abdecken.

Alle Nachtclubs, geöffnet und geschlossen, arbeiten in Übereinstimmung mit dem Hygieneprotokoll und den in der Gastronomie üblichen Abstandsregeln.

Bußgelder und Verwaltungsstrafen
Für Täter gibt es:

1. Verstoß:

Für Gastronomiebetriebe und Vereine <200 qm Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro und Aussetzung der Tätigkeit ab dem nächsten Tag des Verstoßes für sieben Kalendertage.

Für Gastronomiebetriebe und Vereine mit einer Fläche von mehr als 200 qm. eine Geldbuße in Höhe von fünftausend Euro vom Eigentümer des Unternehmens / der juristischen Person und die Einstellung der Tätigkeit ab dem nächsten Tag, an dem der Verstoß festgestellt wurde, für 7 Kalendertage.

2. Verstoß:

Für Gastronomiebetriebe und Vereine wird unabhängig von der Region ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt und die Arbeit ab dem nächsten Tag des Verstoßes für fünfzehn Kalendertage eingestellt.

3. Verstoß:

Für Gastronomiebetriebe und Vereine, unabhängig vom Bereich, vorübergehender Entzug der Ladenlizenz für 60 Kalendertage.

Zur Feststellung des zweiten und dritten Verstoßes genügt die Begehung eines der genannten Verstöße.

Sanktionen können auch dann verhängt werden, wenn ein Verstoß auf der Grundlage der Beweise, aus denen er entstanden ist, begangen wurde.





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