26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Die Abfahrt von 33.000 Fahrzeugen in den letzten 24 Stunden erhöhte den Verkehr in den Häfen

Seit Beginn der Karwoche sind mehr als 33.000 Fahrzeuge an mautpflichtigen Straßenpunkten auf Schnellstraßen gefahren, die aus der Stadt herausführen.

Nach Angaben der Polizei ist mit relativ hohen Raten und nur geringfügig weniger Verkehr im Vergleich zu gestern der Abflug von Fahrzeugen in den letzten 24 Stunden durch die Punkte Eleusis und Afidnes vertreten. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 939 Fahrzeuge zurückgegeben.

Der Verkehr hat auch im Hafen von Piräus zugenommen, von wo aus heute 13 Schiffe abfahren (wie gestern), von denen 4 von Lavrio und 2 von Rafina abfahren.

Das Straßennetz verließ am Gründonnerstag um 06:00 Uhr bis heute Morgen um 15.00 Uhr 15.552 Fahrzeuge die Hauptstadt auf der Autobahn Athen-Korinth (in Elefsina), und 10.969 fuhren ein. Gleichzeitig wurden 888 Autos zurückgegeben, 6 Verstöße bestätigt und Geldstrafen erhoben.

In den letzten 24 Stunden (von 06:00 Uhr am Gründonnerstag bis zur gleichen Zeit am Gründonnerstag) verließen 16.400 Fahrzeuge Elefsina und 13.840 Fahrzeuge fuhren ein. Im gleichen Zeitraum wurden 227 Autos „zurückgedreht“.

Auf der Nationalstraße Athen-Lamia wurden in den letzten 24 Stunden 17.727 Fahrzeuge registriert (14.110 wurden betreten und 51 kehrten in die Stadt zurück). Am Vortag fuhren 18 809 Autos durch denselben Punkt und 16 823 Autos fuhren ein, 46 Fahrzeuge wurden nach Hause zurückgebracht.

Es wird darauf hingewiesen, dass interregionale Reisen aus gesundheitlichen Gründen nur gegen Vorlage eines Zertifikats (Bestätigung) der Gesundheitsstruktur zulässig sind.

Außerdem ist Bewegung nur für eine einmalige Reise zum ständigen Wohnort, zu einer Beerdigung und für geschiedene Eltern (um Kinder zu besuchen) erlaubt.

Darüber hinaus müssen die Bürger natürlich in jedem Fall die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Andernfalls wird eine Geldstrafe verhängt.

Es wird auch klargestellt, dass die Verwendung des Zertifikats für Arbeitszwecke (χρήση βεβαίωσης μετακίνησης για λόγους εργασίας) und E1 für den Umzug in einen ständigen Wohnsitz nicht zulässig ist.





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