Es wurde bestätigt, dass Open-Air-Unterhaltungseinrichtungen nur mit der Anwesenheit von geimpften und erkrankten Kunden betrieben werden. Gleichzeitig wird die Auslastung der Institutionen 85% erreichen.
Der Beschluss zur Einführung neuer Maßnahmen, die ab heute, ab Freitag, 16. Juli, in Kraft treten, wurde offiziell im Staatsanzeiger (ΦΕΚ) veröffentlicht.
Änderungen in den Aktivitäten von Unterhaltungszentren, einschließlich geschlossener Bankette, Musikveranstaltungen.
Laut Verordnung funktionieren die oben genannten Zonen nur als sauber – covid-frei, egal ob sie offen oder geschlossen sind, d.h. ausschließlich für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Minderjährige werden mit negativem Ergebnis der Selbstuntersuchung 24 Stunden vor dem geplanten Besuch der Veranstaltung, die von den Erziehungsberechtigten vorgelegt wird, in das Gebiet der Einrichtung aufgenommen.
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