08.05.2024

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Gesetz mit aktualisierten Covid-Regeln für den Zeitraum vom 30. Dezember bis 17. Januar

FEK (Gesetz) 6290 wurde mit aktualisierten Covid-Regeln für den Zeitraum vom 30. Dezember 06:00 Uhr bis 17. Januar 06:00 Uhr veröffentlicht.

Generell bleiben alle Einschränkungen bestehen. Es ist wichtig, sich mit den Definitionen von Zertifikaten und Referenzen vertraut zu machen:

Ein Impfausweis gilt als aktiv, wenn:

a) seit der zweiten Dosis bei zweiphasigen Impfstoffen oder der ersten Dosis bei einphasigen Impfstoffen sind 14 Tage vergangen;
b) seit der ersten Dosis sind 14 Tage vergangen (bei biphasischen Impfstoffen 1/2) + Bescheinigung über Vorerkrankung;
c) für die Altersgruppe 60+ gilt das Zertifikat innerhalb eines Zeitraums von bis zu 7 Monaten ab dem Tag der zweiten Dosis als aktiv, die Gültigkeit des Zertifikats wird erst nach einer erneuten Impfung verlängert;
d) bei Krankheit einer vollständig geimpften Person wird die Gültigkeit des Zeugnisses für 14 Tage ab dem Datum des ersten positiven Tests ausgesetzt und verlängert sich automatisch am 15. Tag;

Ärztliche Zeugnisse:

a) ausgestellt im Zeitraum vom 30.06.21 bis 31.10.21 sind 180 Tage (6 Monate) gültig, jedoch nicht später als 31.01.2;
b) ausgestellt im Zeitraum vom 01.11.21 bis 04.12.21 sind 90 Tage (3 Monate) gültig;
c) wenn während des Zeitraums von 90 Tagen + 1 Tag ein positiver Test aufgezeichnet wird, wird das Zertifikat nicht verlängert;





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