Händler, ermutigt durch die Tatsache, dass der freie Eintritt in die Geschäfte eingeführt wurde und Kunden keinen Covid-Pass mehr vorlegen müssen (Impf- oder Genesungsbescheinigung, negativer Schnelltest), starteten einen Off-Season-Sale.
Das haben die griechischen Behörden am vergangenen Donnerstag angenommen Entscheidung Aussetzung von Covid-Pass und Covid European Digital Certificate (EUDCC) empfehlen ab 1. Mai 2022.
Der Zwischenverkauf dauert bis zum 15. Mai 2022, wobei die Einzelhandelsgeschäfte am Sonntag, dem 8. Mai, noch geöffnet sind, wenn sie die Möglichkeit haben, von 11:00 bis 18:00 Uhr zu arbeiten.
Handelsgeschäfte haben heute nach den Maiferien wiedereröffnet und Aufhebung der Covid-Pass-Maßnahme ab 1. Mai. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von Masken in Geschäften weiterhin obligatorisch ist. Die Indoor-Pflicht bleibt jedoch bis Ende des Monats bestehen, und diese Maßnahme kann je nach Verlauf der Pandemie im Land aufgehoben werden.
Das haben die griechischen Behörden am vergangenen Donnerstag angenommen Entscheidung Aussetzung von Covid-Pass und Covid European Digital Certificate (EUDCC) empfehlen ab 1. Mai 2022.
Die Aussetzung betrifft geimpfte und ungeimpfte Bürger des Landes sowie Touristen, die in Griechenland ankommen.
Beschlüsse wurden gefasst über:
- Aussetzung der Gültigkeit des Covid-Passes (Impf- oder Genesungsbescheinigung) ab dem 1. Mai und die Rückkehr der Befüllung von Veranstaltungsstätten zu 100 %.
- Aussetzung des europäischen digitalen Zertifikats Covid EUDCC an den Eingängen des Landes.
- 1 Schnelltest pro Woche (anstelle von bisher zwei) für ungeimpfte Arbeitnehmer, außer in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen Schnelltests weiterhin 2x pro Woche für ungeimpfte Arbeitnehmer durchgeführt werden.
- 1 Schnelltest (statt bisher zwei) für ungeimpfte Lehrkräfte.
Die Aussetzung betrifft geimpfte und ungeimpfte Bürger des Landes sowie Touristen, die in Griechenland ankommen.
Beschlüsse wurden gefasst über:
- Aussetzung der Gültigkeit des Covid-Passes (Impf- oder Genesungsbescheinigung) ab dem 1. Mai und die Rückkehr der Befüllung von Veranstaltungsstätten zu 100 %.
- Aussetzung des europäischen digitalen Zertifikats Covid EUDCC an den Eingängen des Landes.
- 1 Schnelltest pro Woche (anstelle von bisher zwei) für ungeimpfte Arbeitnehmer, außer in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen Schnelltests weiterhin 2x pro Woche für ungeimpfte Arbeitnehmer durchgeführt werden.
- 1 Schnelltest (statt bisher zwei) für ungeimpfte Lehrkräfte.
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