28.04.2024

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EU verklagt Griechenland wegen „Verbrechen an griechischen Eisenbahnen“

Vierzehn Tage vor der schlimmsten Eisenbahnkatastrophe in Griechenland verklagte die EG Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (2012/34/EU).

Die griechische Einreichung erfolgte am 15. Februar 2023

Die EU hat den Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, weil er den europäischen Rahmen für die Erbringung von Dienstleistungen und die Sicherheit im Schienenverkehr nicht einhält. Die Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen sollten, dass eine vertragliche Vereinbarung zwischen der zuständigen nationalen Behörde und dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber spätestens am 16. Juni 2015 geschlossen und innerhalb eines Monats veröffentlicht wird. Der Abschluss und die Veröffentlichung einer solchen Vereinbarung ist besonders wichtig für die Transparenz anstehender Projekte auf dem Schieneninfrastrukturnetz.

Was die Mitsotakis-Regierung NICHT TAT

Diese Vereinbarung sollte wesentliche Bestimmungen, wie die Höhe der für Infrastrukturleistungen bereitgestellten Mittel, sowie nutzerorientierte Leistungsziele (z. B. Leitungsgeschwindigkeit, Kundenzufriedenheit oder Umweltschutz) enthalten.

Trotz des Briefwechsels zwischen der Kommission und Griechenland haben die nationalen Behörden noch keine vertragliche Vereinbarung mit dem griechischen Unternehmen unterzeichnet und veröffentlicht oseVerwaltung der Eisenbahninfrastruktur.

Die Kommission leitete im Dezember 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland ein und übermittelte im Dezember 2021 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Da Griechenland weiterhin gegen die Richtlinie verstößt, beschloss die Kommission, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.

Die Verpflichtung zum Abschluss und zur Veröffentlichung vertraglicher Vereinbarungen zwischen zuständigen nationalen Behörden und Eisenbahninfrastrukturbetreibern ist ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum. Diese Vereinbarungen beinhalten die Rechte und Pflichten des Mitgliedstaats und des/der Infrastrukturbetreiber(s). Sie umfassen alle Aspekte des Infrastrukturbetriebs, die finanziellen Verpflichtungen des Mitgliedstaats, die Leistungsanforderungen des Infrastrukturbetreibers, Meldepflichten und Regeln für den Umgang mit Notfällen und größeren Ausfällen.

Sie sollten auch Korrekturmaßnahmen enthalten, die zu ergreifen sind, wenn eine der Parteien gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstößt oder in Ausnahmefällen die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel beeinträchtigt wird. Die Vereinbarungen beinhalten einen fünfjährigen Finanzrahmen für den Bau, die Modernisierung und den Unterhalt der Eisenbahninfrastruktur und machen die öffentliche Finanzierung planbar.



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