05.05.2024

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Freiberufler: Steuersätze erhöhen und Kosten senken


Gewinnsteuer 15%-20%, Mindesteinkommen 10.000 Euro, elektronische Rechnungen, Bücher, Rechnungen und im Hintergrund die Streichung eingebildeter Gebühren und Wohnsitzbestätigung.

Für das Modell der Besteuerung von Freiberuflern und Selbstständigen mit Eingriffen in deren Steuersätze, insbesondere für diejenigen, die als „arm“ eingestuft sind (Einkommen bis 10.000 Euro pro Jahr), wird die „Reduktion“ der Ausgaben von der anerkannt vom Finanzamt abzuziehen. Darüber hinaus werden Anreize und Neganreize für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Pflege elektronischer Bücher von myDATA eingeführt, was nach Angaben der Behörden zu Ordnung in den Finanzabschlüssen von Unternehmern führen wird.

Da mehr als 60 % der Freiberufler ein extrem niedriges Einkommen angeben, das 10.000 Euro nicht übersteigt, d. h. Wenn das Einkommen niedriger ist als das eines Arbeitnehmers, der den Mindestlohn erhält, plant die Regierung, auf den Ansatz „Zuckerbrot und Peitsche“ umzusteigen. Zunächst werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung umgesetzt, gefolgt von Mitsotakis‘ Wahlversprechen, die Einkommenssteuern schrittweise abzuschaffen und die Lebenshaltungskosten um 30 Prozent zu „senken“ – Maßnahmen, die ab 2025 „freigegeben“ werden sollen.

Bisher lag die erste Steuerklasse für Freiberufler bei bis zu 10.000 € bei einem Steuersatz von 9 %. Ab 2024 beträgt der neue Satz bis zu 10.000 Euro bei einer Steuer von 15-20 %.

Im Steuerbereich plant das Ministerium für Volkswirtschaft und Finanzen folgende Schritte: undÄnderungen im Steuersystem für Freiberufler und Selbstständige.

In den Vordergrund rücken diejenigen, die bis zu 10.000 Euro Jahreseinkommen beim Finanzamt angeben. Es werden viele Szenarien in Betracht gezogen, aber zu einem Ergebnis werden die Wirtschaftsbeteiligten kommen, wenn sie die Ergebnisse der Gegenprüfungen erhalten, die die AADE bereits an den 3,8 Millionen Steuererklärungen von Haushalten „durchführt“, die angeben, über ein Einkommen von bis zu € zu verfügen 10.000 im Jahr 2021.

1. Erhöhung des Steuersatzes. Einer der zur Debatte stehenden Vorschläge sieht eine Erhöhung des Steuersatzes für Einkünfte zwischen 7.000 und 10.000 Euro vor. Derzeit gilt ein einheitlicher Steuertarif für Arbeitnehmer, Rentner und Erwerbstätige. Der erste Satz von 9 % gilt für Einkünfte bis zu 10.000 €.

Derzeit wird darüber nachgedacht, diesen Steuersatz für Berufstätige auf 15 % bzw. 20 % zu erhöhen, mit der Möglichkeit einer Überschneidung mit anderen Steuersätzen. Dabei ist zu beachten, dass Freiberufler die größten Gewinner der Steuerreform 2020 waren, da ihre Steuerlast um 60 % gesenkt wurde, nachdem der erste Steuersatz von 22 % auf 9 % gesenkt wurde.

Auf der Tagesordnung steht sogar die Einführung spezieller Kriterien zur Ermittlung des Einkommens dieser Steuerzahlergruppe. Ein neues Steuersystem für Freiberufler und Selbstständige wird in den kommenden Monaten dem Parlament vorgelegt.

2. Elektronische Rechnungen. Sie werden ab 2024 verpflichtend, damit Transaktionen in Echtzeit abgeglichen und verifiziert werden können. Gleichzeitig wird die Kontrolle durch die Steuerbehörden gestärkt, automatisiert und digitalisiert. Für die elektronische Rechnungsstellung wird darüber nachgedacht, die bisherigen Anreize für Nutzer der elektronischen Rechnungsstellung über einen Anbieter bis Ende 2024 beizubehalten, darunter Express-Steuerrückerstattungen, eine Verjährungsfristverkürzung um zwei Jahre und höhere Rabatte auf bestimmte Ausgaben.

3. Breite Einführung elektronischer Bücher (myDATA). Die gemeldeten Einnahmen dürfen nicht geringer sein als die durch elektronische Berichterstattung (myDATA, Bargeld – POS) erfassten Einnahmen, und nur Rechnungen, die elektronisch an myDATA übermittelt werden, werden als Aufwandsrechnungen für den Abzug von den Bruttoeinnahmen anerkannt. Der Ausbau von myDATA ist derzeit im Gange und die vollständige Implementierung wird im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen sein.

4. Bußgelder für die Verwendung von Bargeld. Das Bußgeld für die Verwendung von Bargeld über 500 Euro wurde auf das Doppelte des Transaktionsbetrags erhöht und die Kontrolle über die Umsetzung dieser Maßnahme durch digitales Reporting gestärkt.



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