04.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Banken werden Häuser ohne vorherige Ankündigung an die Kreditnehmer zurücknehmen


Kreditgeber erhielten gegenüber Kreditnehmern noch mehr Rechteda die Regierung, die die Änderung in gewohnter Weise kurz vor Mitternacht durchführte, die Mindestbeschränkungen im Wesentlichen abgeschafft, die erst vor zwei Wochen verabschiedet wurden – die europäische Richtlinie 2021/2167 zur Schuldnerinformation.

Vereinfacht gesagt werden wir von nun an erleben, wie verschiedene Unternehmen Häuser in Besitz nehmen, ohne die Kreditnehmer überhaupt zu informieren!

Der umstrittene Artikel 4 steht neben mehreren anderen – für LARCO, EAB, die Universität von Thessalien, zur Unterstützung des Tourismus auf Rhodos und der Mehrwertsteuer auf Erfrischungsgetränke – in einem Änderungsantrag, der im Multi-Gesetzentwurf des Finanzministeriums „Organisatorische und verfahrenstechnische“ eingereicht wurde Bestimmungen für die Entwicklung, Interventionen zur Stärkung des gerechten Entwicklungsübergangs und andere dringende Bestimmungen“, die nur mit den Stimmen der Neuen Demokratie angenommen wurden.

Nun unterliegen alle vor Jahresende verbrieften Kredite nicht mehr der Richtlinie EUDies bedeutet, dass Schuldner nicht einmal darüber informiert werden müssen.

Insbesondere wurden mit dem jüngsten Servicer-Gesetz 5072/2023 (Art. 41) die Bestimmungen des Gesetzes 4354/2015 über Kredit- und Forderungsverwaltungsgesellschaften und Kredit- und Forderungsakquisitionsgesellschaften aufgehoben.

Die Änderung fügt jedoch Folgendes hinzu: „Mit Ausnahme des Verkaufs und der Übertragung von Forderungen sowie der Verträge zu deren Verwaltung, die vor dem 30. Dezember 2023 abgeschlossen werden, gilt weiterhin das Gesetz 4354/2015.“ Wenn Artikel 3A des Gesetzes 4354/2015 auf andere Bestimmungen des Gesetzes 4354/2015 verweist, ist dies als Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen von Teil B dieses Gesetzes zu verstehen. Artikel 3A Absatz 5 des Gesetzes 4354/2015 gilt entsprechend für die Registrierung von Managementverträgen im Sinne von Artikel 14 dieses Gesetzes.

Auch der Einstieg ist möglich Änderungen an „Artikel 3 Absatz 5 Absatz e) des Gesetzes 5072/2023 (A’198), unter Ausschluss von der Anwendung von Teil B-Kreditmanagementverträgen, die vor dem 30. Dezember 2023 übertragen wurden usw.) werden wie folgt formuliert: „e ) Ansprüche aus vor dem 30. Dezember 2023 übertragenen Darlehensverträgen sowie aus deren Verwaltungsverträgen übertragen.“

Dieses Thema wurde vom SYRIZA-Abgeordneten Nikos Pappas und dem PASOK-Abgeordneten Michalis Katrinis vom Rednerpult des Parlaments angesprochen. Der erste sprach von einer Empörung, die im wahrsten Sinne des Wortes jeden Rest von Logik und den Schutz und die Fürsorge des Gesetzgebers für die Kreditnehmer zunichtemacht. Der zweite beklagte, dass niemand es wagte, sich auf die Seite der Parteien zu stellen und zu sagen: „Ja, wir unterstützen.“

Der stellvertretende Finanzminister Nikos Papathanasis wiederum sagte, dass es sich lediglich um eine „rechtliche Regelung für den Zeitraum zwischen dem 5. und 31. Dezember“ handele.



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