05.05.2024

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Bußgelder für Verstöße gegen das Mobilisierungsgesetz


Die Werchowna Rada hat über die Strafe für Verstöße gegen die Mobilmachung und die militärische Registrierung in der Ukraine entschieden.

Der Ausschuss für Strafverfolgung der Werchowna Rada hat bei der Prüfung eines Gesetzentwurfs zur Erhöhung der Haftung für Militärdelikte die strafrechtliche Haftung ausgeschlossen und die Höhe der Geldstrafen für Bürger, Beamte und juristische Personen festgelegt, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Sergei Ionushas (Fraktion der Diener des Volkes). die UP-Publikation dazu):

„Am 8. April haben wir dem Parlament empfohlen, den Gesetzentwurf Nr. 10379 als Grundlage zu verabschieden, und im Allgemeinen haben wir mit Änderungsanträgen des Ausschusses vorgeschlagen, alle Änderungen des Strafgesetzbuchs aus dem Gesetzentwurf auszuschließen, das heißt, es wird keine Gefängnisstrafen geben.“ wegen Umgehung der Einberufung zum Militärdienst bei der Mobilmachung.“

Er sagte auch, dass das Komitee die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen die Regeln der militärischen Registrierung und Mobilisierung festgelegt habe. Bei Verstößen gegen die Regeln der militärischen Registrierung (Artikel 210 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) in Friedenszeiten beträgt die Geldstrafe 3.400 bis 5.100 Griwna, wiederholt oder in einem besonderen Zeitraum – 17.000 bis 22.500 Griwna.

Für Verstöße gegen das Verteidigungs- und Mobilisierungsgesetz (Artikel 210-1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) in Friedenszeiten ist geplant, Geldstrafen von 5.100 bis 8.500 Griwna für Bürger und 17.000 bis 34.000 Griwna für Beamte und juristische Personen zu verhängen. Während des Kriegsrechts liegen die Geldstrafen zwischen 17.000 und 22.500 Griwna für Bürger und zwischen 34.000 und 59.500 Griwna für Beamte und juristische Personen.

Andrey Osadchuk, Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Strafverfolgung der Werchowna Rada, stellte in einem Kommentar gegenüber der UP klar, dass der entsprechende Gesetzentwurf in naher Zukunft – nach der Annahme des Entwurfs – im Parlament geprüft wird Gesetz über die Mobilmachung.

Die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs sah eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Form einer Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren für die Umgehung der Einberufung zur militärischen Mobilisierung einschließlich der Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung vor. Es war auch geplant, hohe Geldstrafen festzulegen: Bei Verstößen gegen das Verteidigungs- und Mobilisierungsgesetz in Friedenszeiten wurde gegen Bürger und Beamte eine Geldstrafe in Höhe von 34.000 bis 85.000.000 Griwna und in einem besonderen Zeitraum 153.000 bis 204.000.000 Griwna verhängt Griwna.



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