28.04.2024

Athen Nachrichten

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Flugreisen: Änderung der Notambestimmungen für Reisende

Die Civil Aviation Administration (CAA) hat eine Änderung der Gültigkeitsdauer des Zeugnisses / Krankheitszeugnisses bekannt gegeben, das ab heute für Inlandsflüge gilt.

Reisende müssen insbesondere einen Impfpass oder eine Vorerkrankungsbescheinigung mitführen, die innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem ersten positiven Test (pcr) ausgestellt wurde und die Gültigkeitsdauer bis zu neunzig (90) Tage danach beträgt.

Gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung: Bisher musste die auf Inlandsflügen akzeptierte Krankheitsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten positiven Molekulartest ausgestellt werden.

Das neue Notam, das auf Inlandsflügen (nach der Änderung) gilt, besagt, dass Passagiere an allen Zielen des Landes eine der folgenden Bedingungen erfüllen müssen:

1) Mindestens 14 Tage nach der Impfung gegen das COVID-19-Coronavirus bestehen und einen Impfausweis vorlegen. Auch das europäische digitale Zertifikat COVID-19 (EU DIGITAL COVID-19 CERTIFICATE) ist gültig. Der Impfausweis enthält den Namen der Person, die Art des Impfstoffs und die Anzahl der Impfungen.

2) Nachweis einer früheren Erkrankung, ausgestellt innerhalb von vierzehn Tagen nach dem ersten positiven Test (pcr) und einer Gültigkeitsdauer von bis zu neunzig (90) Tagen gemäß geltendem Recht.

3) Passagiere auf Inlandsflügen, die nicht geimpft sind, müssen sich innerhalb der letzten zweiundsiebzig (72) Stunden vor ihrer planmäßigen Flugzeit einem negativen COVID-19-Coronavirus-Test per PCR unterziehen oder innerhalb von 48 Stunden einen Schnelltest durchführen.

Minderjährige zwischen vier und siebzehn Jahren können mit dem Flugzeug reisen, indem sie einen vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellten Selbsttest, der spätestens 24 Stunden vor der planmäßigen Flugzeit durchgeführt wird, absolvieren.

Die oben genannten Zertifikate / Referenzen werden entweder in gedruckter oder digitaler Form (Registrierung auf den Plattformen www.gov.gr und HTTPS://SELF-TESTING.GOV.GR) bei gleichzeitiger Überprüfung des Personalausweises vorgelegt.

Aus dem Ausland einreisende Ausländer können einen Impfpass, ein ärztliches Attest oder ein negatives Testergebnis in Griechisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Italienisch oder Russisch vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Dokumente von einer staatlichen Stelle und in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausgestellt wurden. Wenn diese Kontrollen im Ausland durchgeführt wurden und zum Zeitpunkt des Einsteigens in das Flugzeug gültig sind, werden die entsprechenden Zertifikate unter den gleichen Bedingungen akzeptiert, unter denen sie nach Griechenland einreisen durften.

Personal und Passagiere müssen beim Ankommen und Warten an Flughäfen und während Flugreisen einen Gesichtsschutz tragen. Wenn der Passagier keine Maske trägt, darf er nicht in das Flugzeug einsteigen. Reisedokumente werden von Fluglinienbeamten oder der Polizei an Flughäfen überprüft. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Passagier vor dem Einsteigen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Dokumente verfügt.

Die Hygieneprotokolle für Inlandsflüge gelten ab Montag, 13. September 2021.





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