28.04.2024

Athen Nachrichten

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Expertenplan für sicheres Fliegen ist fertig

Morgen findet eine Sitzung der Expertenkommission statt, die den Plan für einen Corona-freien Sommer endgültig absegnen wird. Was haben die Experten entschieden, welche Maßnahmen werden abgesagt? Noch einmal über die vierte Dosis.

Wir alle haben die Pandemie satt, und die Regierung verspricht, dass wir uns mit langsamen, aber sicheren Schritten, geleitet von epidemiologischen Daten, dem endgültigen Ausstieg aus ihr nähern und die Maßnahmen schrittweise aufheben werden. Experten warnen jedoch davor, dass schlechte Entscheidungen zu Rückschritten führen können, die natürlich niemand will.

Sowohl die Regierung als auch Experten verstehen, dass einige Maßnahmen in der Realität bereits praktisch aufgehoben wurden – sie werden einfach nicht eingehalten. Diejenigen, die noch aktiv sind, behindern das Funktionieren des Marktes, der bereits durch die Krise in der Ukraine belastet ist.

Der Fahrplan zum Ausstieg aus der Pandemie ist weitgehend abgesegnet. Die Testpflicht in den Schulen wird nach Ostern abgeschafft, und wir alle müssen im Sommer keine Impfausweise am Eingang eines geschlossenen Raums vorzeigen, heißt es Nachrichtenbestie. Ganz auf Masken wird man sich aber nicht verabschieden können – sie bleiben ein unverzichtbares Accessoire beim Besuch von medizinischen Einrichtungen und Supermärkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gestern erschien ein neuer gemeinsamer Ministerialbeschluss (Κοινή Υπουργική Απόφαση, ΚΥΑ), wodurch sich die Gültigkeit von COVID-Bescheinigungen und Krankheitsbescheinigungen ändert. In Analogie zu den europäischen gelten sie für 6 und 9 Monate. Es listet auch alle Maßnahmen auf, die bis zum 11. April in Kraft bleiben. Betrachten wir sie genauer. Die Entscheidung sagt:

„Erwachsene, die geimpft wurden und seit der zweiten Dosis oder bei Einzeldosis-Impfstoffen nach einer Einzeldosis mindestens neun Monate vergangen sind, gelten als vollständig geimpft, wenn sie eine Auffrischimpfung erhalten haben.“

Als vollständig geimpft gelten:

  • die vor mindestens 14 Tagen eine Impfung gegen das Coronavirus abgeschlossen haben, die durch eine Bescheinigung bei gleichzeitiger Vorlage eines Personalausweises bestätigt wird;
  • diejenigen, die die erste Zwei-Dosen-Impfung erhalten haben und dann erkrankt sind, was durch eine Krankheitsbescheinigung mit Personalausweis bestätigt wird.

Der Impfpass ist 9 Monate gültig, wenn eine Auffrischimpfung verfügbar ist. Die Krankmeldung ist 6 Monate gültig (verlängert) und wird ausgestellt:

  • nach Labortest durch PCR auf Coronavirus innerhalb von vierzehn Tagen nach dem ersten positiven Test;
  • speziell bei vollständig geimpften Personen und nach positivem Test mit einem Corona-Antigen-Schnelltest.

Im Ministerialbeschluss heißt es:

„Die Gültigkeit der Krankmeldung beträgt längstens 180 Tage nach dem vorgenannten einmaligen oder ersten positiven Test.“

Die Gespräche werden heute fortgesetzt und es kann eine Entscheidung über die 4. Dosis für Senioren getroffen werden. Es wurde zuvor angekündigt, dass es in anderen Bevölkerungsgruppen eingeführt werden soll, insbesondere für Menschen mit geschwächtem Immunsystem.

Das Nationale Immunisierungskomitee hat die Daten und Beweise für die 4. Dosis in anderen Ländern überprüft und wird voraussichtlich sehr bald eine Plattform für eine zweite Auffrischimpfung für ältere Menschen empfehlen.



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