Gemäß der gemeinsamen Entscheidung des Ministeriums und bis zur Verringerung der epidemiologischen Belastung müssen Beschäftigte des privaten Sektors (Einzelhandel, Gastronomie, Finanz- und Versicherungsaktivitäten, Transport, Reinigungsdienste, Friseursalons, Schönheitssalons, Glücksspieleinrichtungen und Buchmacher, Fahrschulen) tätig sein Selbsttest zweimal pro Woche.
Einer der beiden Tests wird in Apotheken kostenlos zur Verfügung gestellt, der andere wird vom Arbeitgeber bezahlt. Es gibt jedoch viele Beschwerden, die bei ΓΣΕΕ, Arbeitsämtern, Verbänden und primären Gewerkschaften von Mitarbeitern eingegangen sind, dass Unternehmen sich weigern, die Kosten zu tragen, und die Mitarbeiter zwingen, Tests auf eigene Kosten zu kaufen!
Das Athener Arbeitszentrum fordert in seiner Erklärung, dass „die Regierung und die zuständigen Kontrollbehörden das Problem aufgreifen und die Einhaltung des Gesetzes überprüfen. Und in keinem Fall erlaubten sie den Arbeitgebern, „diese Last“ auf ihre Arbeitnehmer zu laden, und zwangen sie, die Tests aus eigener Tasche zu bezahlen.
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