26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Aufgrund des bevorstehenden Osterfestes erhalten die Begünstigten die Leistungen im April am Donnerstag, den 29. April.

Die OPECA zahlt folgende Leistungen:

Sozialleistungen für Behinderte und Nahrungsmittelleistungen – 169.720 Empfänger. Das garantierte Mindesteinkommen beträgt 269.948 Empfänger. Wohngeld – 271 644 Empfänger. Geburtsgeld – 12.529 Empfänger. Vorteil für nicht versicherte Senioren – 35.203 Empfänger. Wohngeld – 903 Empfänger. Ausländisches Flüchtlingsgeld – 6777 Empfänger. Geburtsgeld (in zwei gleichen Raten von 1000 Euro gezahlt). Die erste Rate ist einen Monat nach der Geburt des Kindes zu zahlen, sofern der Antrag innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes eingereicht und genehmigt wird, und die zweite Rate wird fünf Monate nach der Geburt gezahlt. Die erste Rate ist der 31. März, die zweite Rate ist der 30. Juli 2021.

Die Beträge bleiben unverändert. Aufgrund der Pandemie verlängern die Empfänger des Wohngeldes und des garantierten Mindesteinkommens die Zahlung automatisch um drei Monate, ohne dass die Begünstigten in den Gemeinden oder bei KEP physisch anwesend sein müssen. Die dreimonatige Verlängerung gilt für das „Wohngeld“ in Fällen, in denen die Begünstigten aufgrund des Ablaufs ihrer Gültigkeit im Februar, März und April 2021 einen neuen Antrag stellen müssen.





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