26.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Empfänger eines kostenlosen oder ermäßigten ÖPNV-Tickets

Die im Staatsanzeiger veröffentlichte Verordnung legt die Bedingungen für kostenlose oder ermäßigte Fahrkarten für kinderreiche Familien und Behinderte fest.

Folgende Personen haben Anspruch auf eine kostenlose oder ermäßigte Fahrkarte für Fahrten im öffentlichen Stadtverkehr:

Menschen mit Behinderungen (Ατόμων με Αναπηρίες (ΑμεΑ), kinderreiche Familien und deren Familienangehörige (das Recht wird für 2022) auf OASA-, OASTH-Fahrzeugen sowie Stadt- und Überlandbuslinien KTEL gewährt.

Ermäßigter Tarif für kinderreiche Familien und deren Familienmitglieder:

1. Das Recht, mit einer teilweisen Befreiung von 50 % des geltenden Fahrpreises für den öffentlichen Verkehr zu reisen, für den die Athens Urban Transport Organization der OAGA (OSY SA und STASY SA) zuständig ist, sowie für den städtischen Verkehr in der Verantwortungsbereich des Projekts der Thessaloniki Transport Organization (OSETH), kinderreiche Familien und deren Familienangehörige, mit der Bereitstellung von elektronischen OASA-Fahrkarten und mit der Ausstellung eines ermäßigten Tickets oder einer OASTH-Kartenreise für die angegebene Kategorie von Empfängern .

2. Das Recht, zu einem Fahrpreis mit teilweiser Befreiung von 50 % des aktuellen Fahrpreises für Fernbusfahrkarten zu reisen KTEL, im Besitz des Allhellenischen Verbandes des Intercity-Verkehrs (ΠΟΑΥΣ), und KTEL, im Besitz des Panhellenic Federation of Urban Transport, für Mitglieder kinderreicher Familien, die zu der oben genannten Kategorie von Begünstigten gehören, ist garantiert …

3. Die Kategorien von Empfängern einer Teilermäßigung auf Fahrkarten sind kinderreiche Eltern und deren Familienangehörige, die über eine Bescheinigung (κάτοχοι δελτίου πολυτεκνικής ιδιότητας) verfügen.

Für die Beförderung der oben genannten Begünstigten zu einem ermäßigten Tarif ist die Ausstellung personalisierter elektronischer Fahrkarten erforderlich, die gemäß den Regeln des automatischen Mautsystems und den festgelegten Bedingungen ausgestellt werden.

Ausstellung eines Behindertenausweises
Personen mit einem Invaliditätsgrad von 67% oder mehr oder Personen, die Sozialleistungen für Behinderte von der OPECA erhalten, erhalten eine kostenlose Beförderung, sofern ihr jährliches angegebenes persönliches Gesamteinkommen 23.000 (23.000) Euro nicht überschreitet oder die das jährliche Gesamtfamilieneinkommen beträgt nicht mehr als neunundzwanzigtausend (29.000 Euro) der Steuerpflichtige, wenn dieser 67 % oder mehr beträgt) das Recht auf Freizügigkeit und wenn er seinen ständigen Wohnsitz hat:

a) innerhalb der Region Attika (ohne PE-Inseln) – mit OASA-Stadtfahrzeugen
b) in der regionalen Niederlassung von Thessaloniki – mit OASTH-Stadtfahrzeugen,
c) in anderen regionalen Einheiten des Landes mit städtischen Fahrzeugen der Stadt KTEL ihrer Präfektur.

Die Höhe der Einkünfte wird durch die im Jahr 2021 eingereichte Einkommensteuererklärung bestätigt. Die von der Organisation für Wohlfahrt und soziale Solidarität (OPEC) als Leistungen bei sozialer Behinderung gezahlten Beträge sind nicht im Einkommen (Einkommensteuer) enthalten.

Sehbehinderte (Blinde) sind von den Einkommenskriterien ausgenommen und erhalten unabhängig von ihrer Einkommensgrenze Reisedokumente.

3. Die ständige Einwohner der Region Attika (mit Ausnahme der Inseln πλην της ΠΕ Νήσων) erhalten das Recht auf kostenlose Fahrt durch die Ausgabe personalisierter elektronischer Fahrkarten, die gemäß den Regeln des automatischen Mautsystems und der festgelegten Bedingungen.

Bei Ablauf der Frist des Freizügigkeitsrechts kann es verlängert werden.

Die Entscheidung gilt vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 nach geltendem Recht.





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