26.04.2024

Athen Nachrichten

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Neue Haushaltshilfemaßnahmen und Einkommenskriterien Stromrechnungsbeihilfen

Finanzminister Christos Staikuras hat ein Paket kombinierter Maßnahmen angekündigt, das Haushalten und Unternehmen helfen soll, die weit verbreiteten Preiserhöhungen in der nächsten Zeit zu bewältigen.

Insbesondere kommen neue Maßnahmen zur Unterstützung der Haushalte und der Verteilung von Stromkostenzuschüssen unter Berücksichtigung der Einkommenskriterien hinzu. Das Finanzministerium plant gemeinsam mit dem Energieministerium für die nahe Zukunft Aktivitäten, um Bevölkerung und Wirtschaft zusätzlich zu unterstützen. Herr Staikuras gab jedoch in einem Interview mit dem Fernsehsender SKAI zu, dass die von den Bürgern erhaltenen (ausgestellten) Rechnungen belegen, dass die Erhöhung nicht vollständig bezahlt wurde.

Derzeit gibt es viele Vorschläge, wie mit dem Phänomen steigender Energiepreise umzugehen ist, bis die zuständigen Ministerien eine endgültige Entscheidung getroffen haben. Die Daten zeigen, dass es im nächsten Jahr keine horizontalen Maßnahmen wie bisher bei den Stromrechnungen geben wird.

Das wahrscheinlichste Szenario ist die Annahme von Einkommens- und Eigentumskriterien, die die Höhe des Zuschusses für jedes Konto bestimmen. Gleichzeitig wird im neuen Jahr ein anderer Mechanismus eingeführt, mit dessen Hilfe versucht wird, den Preisanstieg automatisch zu nivellieren, sobald der nächste Anstieg der Großhandelspreise zu verzeichnen ist.

Grundlage der Kriterien ist das auf den Sozialtarif angewandte Modell mit erweiterten Kriterien für Einkommen und Vermögen.

Derzeit beinhaltet der Sozialtarif:

Familie mit einer Person mit einer Einkommensgrenze von 9000 Euro. Eine Familie bestehend aus zwei volljährigen Familienmitgliedern oder ein Alleinerziehender Haushalt mit einem minderjährigen Familienmitglied mit einer Einkommensgrenze von 13.500 Euro. Eine Familie bestehend aus zwei Erwachsenen und einem minderjährigen Familienmitglied oder ein Alleinerziehenderhaushalt mit zwei minderjährigen Familienmitgliedern mit einer Einkommensgrenze von 15 750 Euro. Eine Familie mit drei volljährigen Familienmitgliedern oder zwei Erwachsenen und zwei Minderjährigen oder ein Alleinerziehender Haushalt mit drei Minderjährigen mit einer Einkommensgrenze von 18.000 Euro. Eine Familie mit drei Erwachsenen und einem Minderjährigen oder zwei Erwachsenen und drei Minderjährigen oder eine Familie mit einem Elternteil und vier Minderjährigen mit einer Einkommensgrenze von 24.750 Euro. Eine Familie mit vier Erwachsenen oder zwei Erwachsenen und vier Minderjährigen oder eine Familie mit einem Elternteil von fünf Minderjährigen mit einer Einkommensgrenze von 27.000 € Für einen Haushalt, in dem eine Person oder Personen mit einer Behinderung zu 67 % (67 %) leben und über den oben genannten Einkommensgrenzen werden um 8000 Euro erhöht. Für eine Familie mit einer Person oder hilfsbedürftigen Personen mit in der Wohnung installierten und zum Lebensunterhalt notwendigen medizinischen Geräten werden die oben genannten Einkommensgrenzen um 15.000 Euro erhöht. Für jedes weitere erwachsene Familienmitglied kommt ein Betrag von 4.500 Euro hinzu, für jeden weiteren Minderjährigen – 2.250 Euro, bis zu einer Gesamtgrenze von 31.500 Euro, unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder. …



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