27.04.2024

Athen Nachrichten

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"Nein!" Überwachungskameras in den Höfen von Mehrfamilienhäusern

„Der Weg ist frei“ für die legale Entfernung von Überwachungskameras von den Fassaden von Mehrfamilienhäusern, gemäß der Entscheidung des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten.

Der Fall „Familienstreit“ erreichte den Rat (Αρχή Προστασίας Προσωπικών Δεδομένων). Insbesondere in einem zweistöckigen Haus lebende Bürger beschwerten sich (obwohl sie untrennbare Miteigentümer sind) darüber, dass eine Seite ohne Zustimmung der anderen eine Videoüberwachungsanlage in „öffentlichen Bereichen“ installiert habe „.

Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ging auf das Problem ein und erklärte, dass „Miteigentümer Daten zum Schutz von Personen und Eigentum in Gemeinschaftsbereichen (κοινόχρηστους χώρους) sammeln, aber keine Personen überwachen dürfen.“

In Ermangelung einer Regelung ist eine Abstimmung erforderlich, um die Frage der Miteigentümer zu lösen. Da „dafür“ eine Mehrheit (50 % + 1) haben wird, d. h. Zustimmung von mehr als der Hälfte der Einwohner.

In der Entscheidung des Amtes heißt es, dass das Ziel des Schutzes von Personen und Eigentum, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, „auf andere Weise erreicht werden kann, beispielsweise durch die Installation von Beleuchtung, Signalisierung, Installation einer Videokamera nur am Eingang seiner persönlichen Wohnung und innerhalb des Geländes.“

Es betont weiter, dass „da der kontrollierte Raum gemeinsam genutzt wird, nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere Bewohner ihn für unbekannte Zwecke nutzen, zumal ein Teil des geschützten Raums einen gemeinsamen Eingang zu zwei Wohnungen umfasst.

„Dadurch werden die Rechte von Menschen, die in einem anderen Teil des Gebäudes leben, ernsthaft verletzt, da sie überwacht werden können, sowie Aktivitäten, die eng mit ihrem Privatleben zusammenhängen“, heißt es in dem Beschluss.



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