11.05.2024

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Stromzuschüsse für Haushalte und Unternehmen im April Rechnungen

Kostas Skrekas unterzeichnete Dokumente für die Gewährung einer Stromsubvention für April, in denen angegeben wurde, welche Rabatte Haushalte und Unternehmen erhalten werden.

Der Minister für Umwelt und Energie, Kostas Skrekas, informierte die Stromversorger in den April-Rechnungen über die Verlängerung der staatlichen Subvention.

Haushaltskonten

  • Der Zuschuss umfasst die Hauptwohnsitze (rund 4,2 Millionen Leistungen) laut Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2020.
  • Der Zuschuss wird allen Begünstigten gewährt Sozialer Wohnungstarif (KOT).

Für Verbraucher, für die gestaffelte Stromtarife gelten, wird die spezifische Subvention auf folgende Höhe festgesetzt:

  • Für die ersten 150 kWh des Monats in Höhe von 270 EUR/MWh.
  • Bei einem Verbrauch von 151 bis 300 kWh pro Monat in Höhe von 210 Euro / MWh.

Die durchschnittliche monatliche Beihilfe für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von bis zu 300 kWh pro Monat steigt im April gegenüber März um 80 % von 40 Euro auf 72 Euro.

Für Empfänger des Sozialwohnungskontos beträgt die Förderung pro Einheit 290 EUR/MWh für die ersten 300 kWh Verbrauch pro Monat. Die durchschnittliche monatliche Beihilfe zum COT steigt von 53 Euro im März auf 87 Euro im April.

Konten für Nichtwohngebäude (landwirtschaftliche, gewerbliche, industrielle, gewerbliche und andere Stromnutzungen)

  1. Für gewerbliche Verbraucher, unabhängig von der Spannungsebene, die mit gleitenden Tarifen arbeiten, verdoppelt sich die spezifische Förderung im April gegenüber März und beträgt 130 Euro/MWh für den gesamten monatlichen Verbrauch.
  2. Für gewerbliche Verbraucher (Industrie, Landwirtschaft etc.) mit einem Stromanschluss bis 35 kVA und für alle Bäckereien, unabhängig vom Stromanschluss, wird der Gesamtverbrauch zusätzlich in Höhe von 100 EUR/MWh bezuschusst.

Somit beträgt die gesamte spezifische Förderung für diese Kategorien 230 EUR/MWh. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Empfänger um 80.000 (bis zu insgesamt 1.240.000) zunimmt. Es wurde angekündigt, dass kleine und mittlere Unternehmen mit einer Stromlieferung bis 25 kVA eine zusätzliche Förderung von 100 Euro/MWh erhalten.

Was für Bäckereien vorgesehen ist

Bei Bäckereien müssen Elektrizitätsunternehmen Daten von ihren Kunden einholen, um die Begünstigten zu überprüfen (Bestätigung der jeweiligen CAD, ACM usw.).

Die Fördermaßnahme zum Gesamtstromverbrauch für gewerbliche Verbraucher bis 35 kVA und für alle Bäckereien gilt rückwirkend für den Verbrauch im Januar, Februar und März 2022.



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