27.04.2024

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250 Euro Ostergeld: Wann und was bekommen 1.750.000 Berechtigte

Am Grünmittwoch, dem 20. April 2022, zahlt das Land ein außerordentliches einmaliges „Ostergeld-22“, eine Finanzhilfe, die von Inflation betroffene gefährdete Haushalte „atmen“ soll.

Doch trotz der anfänglichen Informationen, die eine Erhöhung um 50 Euro – also bis zu insgesamt 300 Euro – gegenüber den zu Weihnachten ausgeschütteten Sozialdividenden angaben, zeigen die neuesten Daten, dass 250 Euro an 4 Kategorien ausgeschüttet werden der Bürger:

  • Rentner mit geringem Einkommen.
  • Empfänger mit geringem Einkommen.
  • Menschen mit Behinderungen (Behinderte).
  • Ehepaare mit Kindern und Alleinerziehende mit geringem Einkommen.

Kriterien für das Jahreseinkommen:

  • Bis 10.500 Euro beträgt der Betrag 105 Euro.
  • 10.501 – 17.500 Euro beträgt der Betrag 63 Euro.
  • 17.501 Euro – 26.250 Euro beträgt der Betrag 42 Euro.

Familie mit 2 Kindern, Jahreseinkommen:

  • Bis 12.000 Euro beträgt der Betrag 210 Euro.
  • 12.001 – 20.000 Euro beträgt der Betrag 126 Euro.
  • 20.000 – 30.000 Euro beträgt der Betrag 84 Euro.

Familie mit 3 Kindern, Jahreseinkommen:

  • Bis 13.500 Euro beträgt der Betrag 420 Euro.
  • 13.501 € – 22.500 € – 262 €.
  • 22.501 € – 33.750 € – 168 €.

Alleinstehende, Jahreseinkommen bis 7.200 Euro.

Verheiratet, Jahreseinkommen bis 14.400 Euro.



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