Am Grünmittwoch, dem 20. April 2022, zahlt das Land ein außerordentliches einmaliges „Ostergeld-22“, eine Finanzhilfe, die von Inflation betroffene gefährdete Haushalte „atmen“ soll.
Doch trotz der anfänglichen Informationen, die eine Erhöhung um 50 Euro – also bis zu insgesamt 300 Euro – gegenüber den zu Weihnachten ausgeschütteten Sozialdividenden angaben, zeigen die neuesten Daten, dass 250 Euro an 4 Kategorien ausgeschüttet werden der Bürger:
- Rentner mit geringem Einkommen.
- Empfänger mit geringem Einkommen.
- Menschen mit Behinderungen (Behinderte).
- Ehepaare mit Kindern und Alleinerziehende mit geringem Einkommen.
Kriterien für das Jahreseinkommen:
- Bis 10.500 Euro beträgt der Betrag 105 Euro.
- 10.501 – 17.500 Euro beträgt der Betrag 63 Euro.
- 17.501 Euro – 26.250 Euro beträgt der Betrag 42 Euro.
Familie mit 2 Kindern, Jahreseinkommen:
- Bis 12.000 Euro beträgt der Betrag 210 Euro.
- 12.001 – 20.000 Euro beträgt der Betrag 126 Euro.
- 20.000 – 30.000 Euro beträgt der Betrag 84 Euro.
Familie mit 3 Kindern, Jahreseinkommen:
- Bis 13.500 Euro beträgt der Betrag 420 Euro.
- 13.501 € – 22.500 € – 262 €.
- 22.501 € – 33.750 € – 168 €.
Alleinstehende, Jahreseinkommen bis 7.200 Euro.
Verheiratet, Jahreseinkommen bis 14.400 Euro.
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