26.04.2024

Athen Nachrichten

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Das Finanzministerium hat die Abgabefrist für Steuererklärungen bis zum 29. Juli verlängert

Das griechische Finanzministerium gab am Donnerstag bekannt, dass es die Frist für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen bis zum 29. Juli 2022 verlängert hat.

Es ziele darauf ab, „den Steuerzahlern zu helfen, ihre Verpflichtungen konsequent einzuhalten“, sagte das Ministerium in einer Erklärung. Beachten Sie, dass die Frist der 30. Juni war.

Gemäß der entsprechenden Entscheidung des Ministeriums wurde die Frist für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2021 durch natürliche und juristische Personen gemäß Artikel 45 des GRC bis zum 29. Juli 2022 um 15:00 Uhr verlängert. Die Einreichungen beziehen sich auf das am 31. Dezember 2021 endende Steuerjahr.

Nach Angaben des Ministeriums wurde „trotz der Tatsache, dass die elektronische Plattform zur Einreichung von Einkommensteuererklärungen für natürliche Personen in diesem Jahr am 30. März 2022 in Betrieb genommen wurde, die Verlängerung dieser Frist aufgrund der vorherrschenden besonderen Umstände als notwendig erachtet.“

Denken Sie daran, dass es trotz der Verzögerung keine Änderungen bei der Zahlung der ersten Rate der Einkommensteuer gegeben hat, dies muss vor dem 29. Juli erfolgen.

Schließlich stellt das Finanzministerium fest, dass „die Regierung, während sie konsequent eine Steuerpolitik mit sozialer und entwicklungspolitischer Dimension verfolgt, die Fristen für die Steuererklärung verlängert, um allen griechischen Bürgern zu helfen, ihren Verpflichtungen konsequent nachzukommen“.



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