27.04.2024

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Stromsubventionen ab Juli: ohne Einkommens- und Deckelungskriterien. Detaillierung von Beträgen

Umwelt- und Energieminister Kostas Skrekas kündigte neue Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten und Unternehmen im Zusammenhang mit den ständig steigenden Strom- und Gaspreisen an.

Herr Skrekas begann seine Erklärung mit einer Rede über „eine beispiellose Energiekrise, die Haushalte in ganz Europa betrifft, während die Strompreise in die Höhe schießen.“ Es gibt einen Plan, der helfen wird, mit den widrigsten Szenarien fertig zu werden.

Erstens hat die Regierung einen umfassenden Plan entwickelt, um eine ausreichende Versorgung des Landes sicherzustellen, einschließlich der Verdoppelung der LNG-Produktionskapazität in Revitus, und der Betrieb des Braunkohlekraftwerks Ptolemaida-5 wird im September beginnen, heißt es cnn.gr.

Zweitens geht die Regierung seit Juli zu einer horizontalen Unterstützung für alle ausnahmslos, für alle Wohngebäude, ohne Einkommenskriterien und Verbrauchsgrenzen über, die 84 % des Stromverbrauchs abdecken wird.

Für den Inlandsverbrauch ist die Deckung horizontal, ohne Ausnahmen, ohne Einkommenskriterien und ohne monatliche Verbrauchsgrenzen. Der Zuschuss beträgt:

  • 200 Euro pro MWh, wodurch bis zu 84 % der Erhöhung absorbiert werden;
  • 240 Euro für Begünstigte des Sozialtarifs für Haushalte, d. h. bei Übernahme bis zu 100 % des Wertzuwachses;
  • 213 Euro für Agrarzölle, die bis zu 90 % der Erhöhung absorbieren;
  • für Erdgas für Juli 30 Euro pro thermischer Megawattstunde.

Laut Kostas Skrekas beträgt der Wert der Subvention im Juli 722 Millionen Euro, das sind 300 Millionen mehr als im Vormonat.

Für gewerbliche Tarife:

  • bei einer Stromversorgungsleistung bis 35 kVA (Bäckerei, Laden, Konditoreien, Minimärkte, Kioske etc.) beträgt die Förderung 192 Euro pro MWh;
  • für die Landwirtschaft – 213 Euro pro Megawattstunde;
  • für andere Gewerbe- und Industriebereiche mit einer Stromversorgungsleistung von mehr als 35 kVA beträgt die Förderung 148 Euro pro MWh;
  • für den gewerblichen und industriellen Gasverbrauch – 30 Euro pro Megawattstunde.

Der Energieminister erinnerte daran, dass die Indexklausel seit August ausgesetzt sei und die Verbraucher nun den Anbieter wechseln könnten, ohne eine Entschädigung zu zahlen. Anbieter sind verpflichtet, ihre Verbraucher am nächsten Tag über die Konten der Bürger zu informieren.



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