30.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Für eine durchgebrannte Glühbirne im Auto – Bußgelder und Führerscheinentzug

Eine einfache und leicht zu behebende Autopanne kann sehr kostspielig sein, einschließlich der Entfernung von Nummernschildern.

Die Kosten für eine Glühbirne dürfen 5 Euro nicht überschreiten, aber wenn wir es versäumen, sie auszutauschen und uns dem „Buchstaben des Gesetzes“ stellen, werden wir mit ziemlicher Sicherheit teuer für unsere Nachlässigkeit bezahlen. Dies liegt daran, dass die SDA mehr oder weniger strenge Strafen für die Bewegung von Fahrzeugen ohne die mitgelieferte Beleuchtungsausrüstung vorsieht, die sich nicht auf Bußgelder beschränken, sondern bis zum Entzug von Rechten reichen.

Das Regelwerk umfasst 10 verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit der Lichtanlage des Autos und sieht Bußgelder von bis zu 150 Euro vor. Insbesondere betrifft dies die Bewegung eines Autos mit nicht funktionierenden (z. B. beim Anhalten an einer Ampelkreuzung) Standlichtern, Bremslichtern, blinkenden Blinkern sowie Fern- und Abblendlicht.

Zuwiderhandlungen, die ein Fahrzeug fahren, das nicht über ein eingebautes funktionierendes System von Kennzeichenbeleuchtung, Nebelscheinwerfern und Rückfahrscheinwerfern verfügt, werden mit einer Geldstrafe von 40 Euro belegt. In anderen Fällen wird die Geldbuße von einer Art Verwaltungsstrafe und dem Entzug des Führerscheins begleitet.

Wenn also an Ihrem Auto eine Fehlfunktion im Zusammenhang mit Signallampen (zur Meldung eines an einer Ampelkreuzung anhaltenden Autos), Rückfahrscheinwerfern und „Blinkern“ festgestellt wird, wird zusätzlich zur Geldbuße Ihr Führerschein ausgestellt zehn Tage zurückgezogen. Für das Fehlen einer Ampel im bekannten Punktesystem werden drei Strafpunkte vergeben, schreibt carandmotor.gr.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Beschreibung „unbeabsichtigter“ Verkehrsregeln auch Fälle umfasst, in denen die Beleuchtungsanlage funktioniert, aber nicht wie erwartet. In der Praxis bedeutet dies, dass die falsche Funktionsweise oder auch die „falsche“ Farbe der Beleuchtungsanlage und nicht eingestellte Scheinwerfer (vielleicht die typischsten Beispiele) der Verkehrspolizei ermöglichen, gegen Sie als Verkehrsregelverletzer vorzugehen und Geld aufzuerlegen und Verwaltungsstrafen.



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