27.04.2024

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Vorschlag systemrelevanter Banken Griechenlands zur Subventionierung von Kreditnehmern mit niedrigem Einkommen

Die vier systemrelevanten Banken Griechenlands haben am Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung einen Vorschlag veröffentlicht, um schutzbedürftigen Kreditnehmern bei der Begleichung ihrer monatlichen Zahlungen zu helfen, und den Plan und ihren Beitrag zur griechischen Wirtschaft dargelegt.

Der Schritt folgt auf ein Treffen mit Finanzminister Christos Staikouras, der zusammen mit dem Premierminister die Banken unter Druck gesetzt hat, einen Teil der Erhöhung der Kreditzahlungen für Kreditnehmer mit niedrigem Einkommen zu übernehmen. Staikouras beschrieb das Treffen als „angespannt“.

Alpha Bank, Eurobank, Nationalbank und Piraeus Bank erklärt, dass sie eine Erhöhung der Kreditrate um 50 %, bezogen auf den berechneten Stand zum 30. Juni 2022, unterstützen würden. Ihre vorgeschlagenen Qualifikationsanforderungen für Kreditnehmer lauten wie folgt:

  • Kreditnehmer mit einem Eigenheim- oder Kleinunternehmensdarlehen, die ihren Hauptwohnsitz als Sicherheit verwenden.
  • Einkommen gemäß Gesetz 4472/2017 für die Aufnahme in die Kategorie „schutzbedürftig“, d. h. Jahreseinkommen bis zu 7.000 Euro, erhöht um 3.500 Euro für jedes Familienmitglied (maximales jährliches Familieneinkommen von 21.000 Euro); der Höchstwert des Hauptwohnsitzes bis zu 180.000 Euro (bezogen auf den amtlichen objektiven Grundsteuerwert bzw ENFIA); Gesamteinlagen bis zu 7.000 Euro, erhöht um 3.500 Euro für jedes Familienmitglied (maximale Summe der Familienbeiträge 21.000 Euro).
  • Qualifizierte Schulden: Alle aktuellen Schulden, die weniger als 90 Tage überfällig sind, basierend auf dem Antragsdatum des Kreditnehmers. Schulden, die für neue Darlehen entstanden sind, die nach dem 15. Dezember 2022 (heute) ausgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt.
  • Förderhöhe: 50 % der Zinserhöhung (Stand: 30.06.2022); der Zuschuss entfällt, wenn der Kreditnehmer den Kredit länger als 30 Tage nicht zurückzahlt.
  • Subventionsmethode: Einrichtung eines Corporate Social Responsibility-Fonds mit gleichen Beiträgen von jeder der vier systemrelevanten Banken, der von einem speziellen privaten Schuldenverwaltungssekretariat (EGDIX) über die Gefyra-Plattform verwaltet wird, bei der der potenzielle Begünstigte einen Antrag stellen wird.
  • Die Förderdauer beträgt 12 Monate.
  • Eine Bewerbungsfrist wird festgelegt und bekannt gegeben.

Bisher hatte nicht Bankankündigungen zur Erhöhung der Zinssätze für Einlagen, ein weiteres Thema, das vom Finanzministerium und dem Premierminister angesprochen wurde.



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