28.04.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit: Erhöhung um 8 %, die von der Neuerung betroffen sind

Morgen, am 10. April, wird dem griechischen Parlament ein Änderungsantrag zur Erhöhung der Invalidenrente vorgelegt VORMUNDSCHAFT um 8 %. Es wird erwartet, dass 188.000 Bürger betroffen sind.

Die Änderungen wurden letzte Woche vom griechischen Premierminister Kyriakos Mitsotakis angekündigt. Arbeitsminister Kostis Hatzidakis hat heute Morgen bestätigt, dass die Änderung morgen dem Parlament vorgelegt wird und die Leistungserhöhung sofort wirksam wird.

Wer erhält die erhöhte Zulage

OPEKA verwaltet insgesamt zehn Leistungen und Programme für Menschen mit Behinderungen, die von der Innovation betroffen sein werden. Unter ihnen:

  1. Mobilitätsbeihilfe für Menschen mit Behinderungen.
  2. Finanzielles Hilfsprogramm für Menschen mit Schwerbehinderung.
  3. Finanzielles Hilfsprogramm für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung.
  4. Finanzielles Unterstützungsprogramm für unversicherte und staatlich versicherte Querschnittsgelähmte und Amputierte.
  5. Finanzielles Hilfsprogramm für gehörlose und schwerhörige Menschen.
  6. Finanzielles Hilfsprogramm für Menschen mit Sehbehinderungen.
  7. Wirtschaftsförderungsprogramm für Menschen mit Zerebralparese.
  8. Verpflegungspauschale für Nierenkranke, Herztransplantierte, Lebertransplantierte etc.
  9. Unterstützung für Menschen mit angeborener hämolytischer Anämie oder angeborener hämorrhagischer Veranlagung, erworbenem Immunschwächesyndrom (AIDS).
  10. Finanzielle Unterstützung für kranke und genesene Patienten mit Morbus Hansen und ihre Familien.

Persönlicher Assistent für Menschen mit Behinderungen

In diesem Jahr trat das Programm „Persönlicher Assistent“ in Kraft, in dessen Rahmen der Staat behinderte Menschen zusätzlich zu den bereits erhaltenen Zulagen und sonstigen Leistungen mit bis zu 1.663 Euro monatlich unterstützt.

Bereits die ersten 176 Teilnehmer, die das Assessment bestanden haben, können ab heute ihre Codes auf einer speziellen Plattform eingeben prosopikosvoithos.gov.gr damit:

  • siehe das Ergebnis der Entscheidung der Sonderbewertungskommission;
  • siehe den Beschluss der OPECA, wonach sie jeden Monat einen bestimmten Betrag erhalten, mit dem sie einen persönlichen Assistenten bezahlen können;
  • im Register der persönlichen Assistenten einen persönlichen Assistenten Ihrer Wahl finden;
  • einen Vertrag mit dem ausgewählten persönlichen Assistenten abschließen, wonach die kostenpflichtige Erbringung von Dienstleistungen beginnt.

Bis heute haben sich bereits 520 Personen um den Status eines Persönlichen Assistenten beworben, und es werden täglich mehr. Mehr als 240 Bewerber haben eine vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik kostenlos angebotene spezielle Ausbildung absolviert, um in das Register der Persönlichen Assistenten aufgenommen zu werden. Die anderen werden ihre Ausbildung voraussichtlich bald abschließen.

Informationen auf Griechisch Hier.



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