04.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Stromtarife: Was sich ab dem 1. Oktober ändert

Die vier Arten von Stromtarifen, die Wiederherstellung der Anpassungsklausel (ρήτρας αναπροσαρμογής) und die Freizügigkeit der Verbraucher von Anbieter zu Anbieter stellen eine legitime Grundlage dar und legen den Grundstein für die „Normalisierung“ der Stromrechnungen.

Nach Angaben der Energie- und Wasserregulierungsbehörde ab dem 1. Oktober Nothilfemaßnahmen auf dem Strommarkt werden eingestellt.

ΡΑΑΕΥ legt seine Vorschläge zur dringenden Diskussion mit der Öffentlichkeit vor. Gleichzeitig wird festgelegt, wann und in welchen Fällen Lieferanten ihre Kunden über mögliche Änderungen der Bedingungen abgeschlossener Verträge informieren sollen.

Zunächst gibt ΡΑΑΕΥ an, dass „Verbraucher haben das Recht auf freie Wahl des Anbieters. Der Anbieterwechsel stellt für private Verbraucher und Kleinunternehmen keine finanzielle Belastung dar. Jegliche Verhängung einer „Strafe“ bei vorzeitiger Abreise (Vertragsbruch mit gleitender Tarifstaffel) als Verstoß angesehen (καταχρηστική)„.

Der Beamte stellt fest: „Die Ausstellung von Verbrauchsrechnungen durch Lieferanten ist kostenlos.“ Das Bezahlen für den Versand von Papierrechnungen ist völlig illegal.“

Gegenüber Informationspflicht für Verbraucher, Die Regulierungsbehörde gibt Folgendes an:

1. Wenn nach dem Ablauf der Validitätsdauer der Notfallmaße die Begriffe der suspendierten Stromversorgungsverträge (συμβάσεων προμή & εειας ηλεκτρικής που ανεστάλησαν) erneuert und keine Veränderungen vorgenommen werden, werden dann nicht mehr Veränderungen vorgenommen, und dann werden dann keine Veränderungen durchgeführt, und dann werden dann dann, Lieferanten sind nicht verpflichtet, Klarstellungen (Änderungen) vorzunehmen.. Die Abrechnung erfolgt auf die gleiche Weise wie vor Einführung der Notfallmaßnahmen.

2. Wenn nach dem Ende der Notmaßnahmen Strom an Verbraucher im Rahmen des Programms mit demselben Namen wie vor dem 1. August 2022 geliefert wird, sich jedoch die Preisbedingungen und der Liefervertrag geändert haben, müssen die Lieferanten dies per Einzelschreiben mitteilen spätestens bis zum 31. Juli 2023, wonach die Stromlieferungen bis zum 1. August 2022 erfolgen.

ΡΑΑΕΥ berichtet außerdem, dass nach dem Ende der Nothilfemaßnahmen der Regierung folgende Kontokategorien existieren:

1. Produkt (Stromversorgungsdienstleistung) mit fester Laufzeit und festem Preis.
Dem Kunden wird für die gesamte Vertragslaufzeit ein fester Lieferpreis (€/KWh – Euro pro Kilowattstunde) angeboten.

2. Produkt mit gestaffelter Tarifstaffel – mit Bekanntgabe des Preises jeweils zum 1. eines Monats.
Hierbei handelt es sich um ein Produkt (Dienstleistung), das für die gesamte Vertragslaufzeit zu einem variablen Lieferpreis (€/kWh) bereitgestellt wird vor Beginn des Monats gemeldet werden, auf den es sich beziehtund folgt aus der in den Vertragsbedingungen beschriebenen Berechnungsformel (Funktion) und ist an die Großhandelsmarktindizes gebunden, die vor Beginn des Abrechnungsmonats (1. Tag jedes Monats) berechnet werden.

3. Produkt mit gestaffelter Tarifstaffel (mit Bekanntgabe des Preises nach dem Monat der Anwendung).
Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung, die mit einem variablen Lieferpreis (€/kWh) für die Vertragslaufzeit verbunden ist nach Beginn des Monats gemeldet, auf den es sich beziehtund ergibt sich aus der in den Vertragsbedingungen beschriebenen Berechnungsformel (Funktion) und ist an Großhandelsmarktindizes gebunden, die nicht vor Beginn des Abrechnungsmonats (1. Tag jedes Monats) freigegeben werden.

4. Produkt mit dynamischer Preisgestaltung.
Hierbei handelt es sich um einen Dienst mit variablem Versorgungspreis, der Verbrauchern angeboten wird, die einen „intelligenten/elektronischen Zähler“ (ευφυή μετρητή) installiert haben.



Source link