03.05.2024

Athen Nachrichten

Nachrichten in deutscher Sprache aus Griechenland

Das Kind durfte nicht auf einer Sonnenliege an einem öffentlichen Strand sitzen

Der Ombudsmann untersucht die Empörung darüber, dass einer Familie mit einem kleinen Kind die Nutzung von Sonnenschirmen und Liegestühlen am öffentlichen Strand Kretas, die von einer Hotelgesellschaft verwaltet werden, verboten ist.

Dies teilte insbesondere ein Mitarbeiter des Unternehmens den Eltern mit Familien mit minderjährigen Kindern sind nicht gestattet Um diesen Raum und Orte sowie die Infrastruktur (Sonnenliegen mit Sonnenschirm) zu nutzen, müssen sie das Gebiet verlassen.

Wenn die Eltern des Kindes stellte die Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung hinsichtlich der Nutzung eines öffentlichen Strandes in Frageschlug der Verantwortliche als „Zeichen von Treu und Glauben“ vor, zwei Erwachsenen die Benutzung von Stühlen unter Sonnenschirmen zu erlauben und ihr Kind … neben ihnen im Sand sitzen zu lassen.

In der Erwägung, dass diese Handlungen die Würde des Kindes verletzen und eine Diskriminierung ihm gegenüber darstellen, Bürger wandten sich an den Menschenrechtsbeauftragten.

Wie es in der Erklärung des Bürgerbeauftragten heißt, kam das Büro nach Prüfung des aktuellen Rechtsrahmens und ausführlicher Korrespondenz mit allen betroffenen Abteilungen zu dem Schluss, dass sowohl die zuständige Gemeinde als auch die staatliche Immobilienagentur ihre Unfähigkeit erklärten, angesichts des Vertragsabschlusses keine Maßnahmen zu ergreifen oder Maßnahmen zu ergreifen Bei Unternehmen, die den Strand nutzen, sind keine entsprechenden Verpflichtungen zur Flächennutzung enthalten.

Basierend darauf und um solche Praktiken in Zukunft zu verhindern, die zu einer Verletzung der Rechte des Kindes führen, verankert im Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Nr. 2101/1992), schlug der Anwalt vor:

ein Absatz Verbot des Ausschlusses Minderjähriger von den oben genannten Leistungen und Dienstleistungen (und damit zusammenhängende) in den mit den jeweiligen Unternehmen geschlossenen Verträgen,

b) Konsequenzen – Kündigung des Vertrages mit dem Strandbetreiber.

Die Vorschläge des Anwalts wurden durch die Dekrete Nr. 58782 EX 2023/11.04.2023 (Amtsblatt B΄/2531) und 38609 EX 2023/10.03.2023 (Amtsblatt B΄/1432) vollständig angenommen. KYA.

Insbesondere wurde eingeführt ausdrückliches Diskriminierungsverbot auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, religiöser oder anderer Überzeugung, Behinderung oder chronischer Krankheit, Alter, Familien- oder Sozialstand, sexueller Orientierung, Identität oder Geschlechtsmerkmalen von Bürgern, die zum Entspannen an den Strand kommen (die gewährt werden). das Recht auf einfache Nutzung des Küstenstrandes, Ufers, Küstengebiets, Meereskörpers, der Lagune, des Sees oder Flusses).

Das war auch vorgesehen Im Falle eines Verstoßes endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Erlass eines entsprechenden Gesetzes, das gemeinsam von der zuständigen Dienststelle und der zuständigen Gemeinde unterzeichnet wird.



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