04.05.2024

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Kommunalwahlen: Wahllokale erwarten mehr als 9,5 Millionen griechische Bürger


22.722 Wahllokale in ganz Griechenland sind nun vollständig auf die Kommunalwahlen am Sonntag, dem 8. Oktober, vorbereitet. Die Bürger werden neue kommunale und regionale Verwaltungen wählen. Erfahren Sie, wo und wie Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.

Die Standorte öffnen um 07:00 Uhr und schließen um 19:00 Uhr. Gibt es keine klaren Gewinner, wird der Wahlprozess am kommenden Sonntag, 15. Oktober, wiederholt.

Wahlberechtigt sind Bürger, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 31. Dezember 2006 geboren und in der Wählerliste der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind. Die Zahl der Wähler beträgt 9.775.181 Personen – 4.743.059 Männer und 5.032.122 Frauen. Davon werden 465.218 Bürger (237.164 Männer, 228.054 Frauen) erstmals wählen.

Teilnahmeberechtigt an den Wahlen sind 17.957 Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht die griechische Staatsbürgerschaft besitzen, aber in Griechenland wohnen, das 17. Lebensjahr vollendet haben und in den besonderen Wählerverzeichnissen der Gemeinde ihres Ortes eingetragen sind des Wohnsitzes.

Die für Parlamentswahlen, Europawahlen und Volksabstimmungen geltenden Sonderwahllisten für Nichtstaatsangehörige, Auswanderer, Seeleute und Gefangene gelten nicht für Kommunalwahlen. Das bedeutet, dass Wähler ihr Wahlrecht nur in den Gemeinden ausüben können, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind.

Wo Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, erfahren Sie hier Antrag des Innenministeriums Griechenland „Finden Sie heraus, wo Sie wählen.“ Durch Ausfüllen der Felder „Nachname“, „Vorname“, „Name des Vaters“, „Geburtsjahr“, „Name der Mutter“ (optional) oder nur „Nachname“ und „Sonderwahlnummer“ erhalten Sie Informationen über Ihr Wahllokal.

Das griechische Innenministerium hat außerdem ein Callcenter unter 2131361500 eingerichtet, das 30 Anrufe gleichzeitig bearbeiten kann und täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet ist. Interessierte können sich auch an Bürgerservicezentren und Kommunen vor Ort wenden.

Wähler können wählen, nachdem sie ihre Identität mit einem der folgenden Dokumente bestätigt haben: Polizeiausweis (physisch oder digital), Reisepass, Führerschein oder individuelle Gesundheitskarte aller Versicherungsträger, ausgestellt von den zuständigen griechischen Behörden. Wenn sich persönliche Daten geändert haben (z. B. Namensänderung aufgrund von Heirat/Scheidung), müssen Wähler entsprechende Belege vorlegen. Militär und Sicherheitskräfte nutzen ihre amtlichen Ausweise.

Im Zusammenhang mit den Wahlen sind die Ausweis- und Passausgabestellen der örtlichen Polizeidienststellen an Wochenenden, Samstag und Sonntag, geöffnet, und auch die zuständigen kommunalen Dienste (z. B. das Standesamt und die kommunale Statusabteilung) sind für die Information der Öffentlichkeit und die Ausstellung von Ausweisen geöffnet Karten.



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